BEV-aktuell Juli 2018

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. | | Information

- Infos für den Elternbeirat
- Datenschutz
- ElternMitWirkung
- Demokratieerziehung
- Übertrittszeitpunkt
- Legasthenie
- Zweitkräfte
- ...

Δ Geschäftsübergabe des Elternbeirats vorbereiten

Da zu Beginn des Schuljahres wieder neue Elternvertretungen gewählt werden, erlauben wir uns, Sie daran zu erinnern, den neuen Elternbeirat nach der Wahl über die Vorgänge des zurückliegenden Geschäftszeitraums zu informieren und ihm sämtliche Unterlagen zu übergeben. Hierzu sollte jetzt, am Ende des Schuljahres, ein Tätigkeitsbericht angefertigt werden. Wo die Übergabe unterbleibt, muss der neue Elternbeirat wieder bei Null anfangen, was wertvolle Zeit und Energie kostet.

Δ Amtszeiten und Amtsdauer der Elternvertreter

Amtszeiten und Amtsdauer finden Sie in unserem ABC der Elternvertretung.

Δ Vorbereitung der Wahlen am Schuljahresbeginn

Für einen Unkostenbeitrag von 15 Euro - unsere Mitgliedsschulen zahlen selbstverständlich nichts - können Sie vom Bayerischen Elternverband Wahlordnungen für die Wahl von Klassenelternsprechern und des Elternbeirats, Vorlagen für Stimmzettel und Protokolle, Anleitungen sowie nützliche Tipps in elektronischer Form bekommen.

Δ Nachwuchs für den Elternbeirat

Kandidaten für den Elternbeirat (EB) fallen nicht vom Himmel. Aber man kann das Interesse für ein solches Amt wecken. Dies bringt man am ersten Schultag der Erstklässler und am ersten Elternsprechabend gut unter, denn dann sind viele Eltern in der Schule. Wir empfehlen dem letztjährigen (oder auch amtierenden) EB, sich mit einem Stand zu präsentieren, mit Informationsmaterial und dem Tätigkeitsbericht, vielleicht sogar mit Getränken und Sandwiches. Hier kann man ins Gespräch kommen, für das Amt werben und Fragen beantworten, Wünsche der Eltern entgegennehmen und Schulereignisse diskutieren. Auch Lehrkräfte, die Zeit haben, werden eingeladen, sich hinzu zu gesellen. So stellt man im selben Zug informelle Kontakte her, die für die Erziehungspartnerschaft so wichtig sind.

Δ Unpersönliche E-Mail-Adressen für Elternvertreter

Um Privates und Dienstliches trennen und die Arbeit den nachfolgenden Elternvertretern leichter übergeben zu können, raten wir vom Gebrauch Ihrer privaten E-Mail-Adresse für das Amt des Elternvertreters dringend ab. Jedem Elternvertreter sollte eine unpersönliche Funktionsadresse zur Verfügung stehen. Nach dem Muster „elternbeirat.meineschule@bev.de“ stellen wir sie Ihnen gerne auf unserem Server zur Verfügung. Sie haben die Wahl, ob Sie ein vollwertiges Postfach nutzen oder den Posteingang einfach auf Ihre private Adresse oder an alle Elternbeiratsmitglieder weiterleiten wollen. Bei einem Wechsel der Amtsinhaber muss nur die Weiterleitung geändert werden, während nach außen die Adresse immer gleich bleibt. Ein vollwertiges Postfach kann samt Inhalt dem nachfolgenden EB übergeben werden. Selbstverständlich ist der Datenschutz nach europäischem Standard gewahrt, und wir haben keinen Zugriff auf Ihre Nachrichten. Für unsere Mitglieder bieten wir diese Leistungen kostenlos an. Bei Interesse wenden Sie sich bitte unter dem Betreff „EB-Mail“ an info@bev.de.

Die Fotos vom Schulfest und der Datenschutz

Schulleitungen müssen das Fotografieren oder Filmen beim Schulfest nicht untersagen, denn Aufnahmen für private Zwecke sind zulässig. Wenn sie allerdings veröffentlicht werden - etwa auf der Schulhomepage oder als Post bei Facebook & Co. - muss zuvor von jeder Person, die aufgenommen wurde, eine schriftliche Einwilligung eingeholt werden. Diese Bestimmung ist nicht neu, sie ist in § 22 Kunsturhebergesetzes (KUG) festgeschrieben. Die erst kürzlich in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) enthält hingegen keine ausdrücklichen Regelungen für den Umgang mit Fotos. Hier finden Sie ergänzende Informationen des bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD).

Elternbeirat und Datenschutz

Der BEV bringt im Herbst ein Datenschutz-Merkblatt für Elternbeiräte heraus. Einstweilen aber müssen sie sich keine Sorgen machen, denn solange sie die im Schulgesetz verankerten Regeln, insbesondere die Vertraulichkeit, nicht verletzen, kann ihnen nichts passieren. Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzregeln im Sinne der DS-GVO ist die Schule. Der EB kann nicht in Haftung genommen werden. Nur wer die Regeln grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, haftet persönlich. Wir erhielten ein entsprechendes Schreiben des KM.

Δ Neues Portal für Eltern und Elternvertreter

Das brandneue Portal „ElternMitWirkung“, erstellt vom bayerischen Kultusministerium und der Stiftung Bildungspakt, ist in acht Sprachen verfasst. Es bringt nicht nur Informationen und Unterlagen zur Elternvertretung, sondern auch zur Beteiligung und Mitwirkung der Eltern an Schule im weitesten Sinne, bis hin zur Unterstützung der eigenen Kinder. Auch die bestehenden Elternverbände in Bayern werden vorgestellt.

Δ Positionspapier des BEV: Schule und Bildung für Demokratie in Bayern

Der BEV hat die Vorgaben für die Politische Bildung an bayerischen Schulen gründlich durchforstet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie in weiten Teilen eine ausgezeichnete Basis liefern. Allerdings wurden auch deutliche Schwächen gefunden, wie etwa beim Sozialkundeunterricht, der fächerübergreifenden Politischen Bildung oder, dass der Ethikunterricht nur einen Teil der Schüler erreicht. Besonders im Argen liegt es aber mit der demokratischen Partizipation der Schülerinnen und Schüler im Alltag der Schule. Solange sie nicht Tag für Tag erleben, dass ihre Meinung und ihre Haltung relevant ist und eine Wirkung entfaltet, werden sie den Wert demokratischer Partizipation nicht kennen und schätzen lernen. Dies erfordert jedoch eine vollkommen veränderte Schulkultur. – Das Positionspapier finden Sie hier.

Δ Übertritt: Ist die vierte Klasse der richtige Zeitpunkt?

Wir möchten wissen, ob Bayerns Eltern damit einverstanden sind, dass sie die Wahl der weiterführenden Schule für ihre Kinder bereits in der vierten Klasse treffen müssen und ob sie damit zufrieden sind, dass diese Entscheidung weitgehend von Noten abhängig ist. Hierzu bitten wir um Teilnahme an unserer kurzen Umfrage.

Δ Aktiv gegen Diskriminierung in der Schule

Ein neuer Leitfaden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt auf, wo in Schulen Diskriminierung stattfindet, wie Diskriminierungserfahrungen auf Betroffene wirken, welchen rechtlichen Schutz es im Bereich Schule gibt und wie Schulen Antidiskriminierung verankern können. Den Praxisleitfaden können Sie herunterladen und kostenlos als gedruckte Version bestellen.

Bessere Bedingungen für Schüler*innen mit Legasthenie

Für Schüler mit Schwierigkeiten in Lesen und Schreiben wurden 2016 mit der BaySchO (Bayerische Schulordnung) die Regelungen zum Nachteilsausgleich neu gefasst. Nach unserer Erfahrung werden sie häufig zu Ungunsten der Betroffenen ausgelegt oder nicht konsequent angewendet. Unsere neueste Petition widmet sich dem, und wir bitten Sie um Ihre Unterstützung. Dies geht online oder auf herunterladbaren Listen zum Ausdrucken.

Zweitkräfte für die Inklusion

Anfang Juni haben wir in einem Offenen Brief an Ministerpräsident Söder Zweitkräfte für den inklusiven Unterricht gefordert. Sie können ihn noch bis 29.9.2018 online oder auf ausdruckbaren Listen unterzeichnen.

Δ Demokratie find’ ich gut

Das Bayerische Bündnis für Toleranz, dessen Mitglied auch der BEV ist, hat seinen „Demokratiebus“ gestartet und ein erstes Video davon veröffentlicht. Um dem aktuellen Politwahnsinn etwas entgegenzusetzen, kann man sich hierbei oder auch in „Demokratie find' ich gut“ einbringen.

 

Wir wünschen allen Eltern und Schüler*innen erholsame Ferien!

 

Δ = Hier steckt Demokratie drin