Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus

Durch die Novellierung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sind die Schulen verpflichtet, bis Schuljahresende ein Konzept zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zu entwickeln. Gleichzeitig wurde die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt, was viele Freiräume für Veränderungen in der Zusammenarbeit Eltern-Schule zum Wohl der Kinder schafft (vgl. Art. 74 Abs. 1 BayEUG).

Wir sehen jedoch die Gefahr, dass mancherorts den Elternvertretern einfach ein Konzeptentwurf der Schule übergestülpt wird. Deshalb möchten wir Ihnen Mut machen, sich bei diesem Prozess aktiv und maßgeblich einzubringen.

Im Folgenden werden wir Ihnen demnächst Informationen, Material und praktische Tipps zur Verfügung stellen. Gerne können Sie sich auch direkt mit Ihren Fragen oder Problemen an uns wenden.

Viele interessante Hintergrundinformationen, Good-Practice-Beispiele und mehr finden Sie auf der Seite der Stiftung Bildungspakt Bayern und in der Dokumentation zum Schulversuch "AKZENT Elternarbeit".