BEV-aktuell Juli 2016

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. | | Information

- Neues Schulrecht
- LehrplanPLUS
- Förderschulen und Inklusion
- Filmprojekt
- Internetgefahren
- Inklusionsnachschlagewerk
- Plastikmüll
- Faulenzen
- Termine

Neue Regelungen im Schulrecht

Zum 1. August 2016 treten einige schulrechtliche Änderungen in Kraft. Regelungen, die in allen Schulordnungen identisch sind, wurden zur Bayerischen Schulordnung (BaySchO) zusammengefasst. Neben den Ordnungen für Förderschulen (VSO-F), Grundschulen (GrSO), Mittelschulen (MSO), Realschulen (RSO) und Gymnasien (GSO), die schlanker geworden sind, muss man also künftig auch die BaySchO in die Hand nehmen. Kapitel 3 der BaySchO widmet sich der Schülervertretung, Kapitel 4 der Elternvertretung, Kapitel 5 dem Schulforum und dem Verbundausschuss.
Im Zuge dieser Neuordnung musste auch das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) redaktionell angepasst werden. Neu hinzugekommen sind hier die Regelungen zu Nachteilsausgleich und Notenschutz (Art. 52), Einzelheiten hierzu aber in §§ 31 - 36 BaySchO.

Wichtige Neuerungen für Elternvertreter

  • Elternbeirat (EB): Das Wahlverfahren für den EB ist künftig für alle Schularten gleich (BaySchO § 14). Auch an Grund- und Mittelschulen wählen nun alle Eltern den EB aus der gesamten Elternschaft. Für diese Schularten ändert sich auch die Anzahl der EB-Mitglieder: für je 15 Schülerinnen und Schüler ist ein Mitglied zu wählen, der EB hat jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Seine Amtszeit beträgt hier ein Schuljahr, an Förderschulen, Gymnasien, Realschulen und Wirtschaftsschulen dagegen zwei Jahre. Sie beginnt mit der Feststellung des Wahlergebnisses und endet mit der Wahl des neuen EB.
  • Klassenelternsprecher (KES): An Grund- und Mittelschulen werden weiterhin verpflichtend KES gewählt, deren Amtszeit ein Schuljahr beträgt, beginnend mit der Feststellung des Wahlergebnisses und endend mit Ablauf des Schuljahres. An Gymnasien, Realschulen und Wirtschaftsschulen werden KES nur gewählt, wenn der EB dies beschließt, hier legt der EB die Amtszeit der KES selbst fest.
  • Schulverbund: Das neue BayEUG lässt in Art. 32 nun auch für Grundschulen Schulverbünde zu. Wissenswert: „Die Schulen in einem Verbund sollen ein pädagogisch-fachliches Kooperationskonzept vereinbaren.“
  • Ordnungsmaßnahmen: Leider sieht auch das neue BayEUG in Art. 88 weiterhin keine Unterrichtung des Elternbeirats über Ordnungs- oder Sicherungsmaßnahmen der Schule vor. Zudem ist die Stellungnahme des Elternbeirats bei bestimmten Ordnungsmaßnahmen einem bloßen Recht auf Anhörung gewichen. Wir empfehlen, dennoch eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, damit die Meinung des Elternbeirats nicht nur mittelbar, im Rahmen eines Protokolls - und vielleicht verändert - in die Schulaufsichtsbehörde gelangt.

Noch sind die neuen Texte nicht online, Sie finden Sie dann jedoch wie gewohnt auf unseren Seiten.


Geschäftsübergabe des Elternbeirats

Da im kommenden Schuljahr wieder neue Elternvertretungen gewählt werden, erlauben wir uns, Sie daran zu erinnern, den neuen Elternbeirat nach der Wahl über die Vorgänge des zurückliegenden Geschäftszeitraums zu informieren und ihm sämtliche Unterlagen zu übergeben. Wo dies unterbleibt, muss der neue Elternbeirat wieder bei Null anfangen, was wertvolle Zeit und Energie kostet.


LehrplanPlus nun auch für Mittelschule und Realschule genehmigt

Nach der Genehmigung für das Gymnasium hat Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle den LehrplanPlus nun auch für die Mittelschule und für die Realschule genehmigt. Der LehrplanPlus wurde zum Schuljahr 2014/2015 an der Grundschule eingeführt und erreicht im kommenden Schuljahr 2016/2017 die Jahrgangsstufe 4. Im darauf folgenden Schuljahr 2017/2018 werden die mit ihm „aufgewachsenen“ Schüler in allen weiterführenden Schulen nahtlos mit dem neuen Lehrplan weiter arbeiten können.


Erfolg für Petition „Inklusionsentwicklung von Förderschulen mit dem Profil Inklusion“

Dass an Förderschulen mit dem Profil Inklusion kein gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern stattfindet, war dem Netzwerk Inklusion und dem BEV ein Anlass für zwei inhaltsgleiche Petitionen. Sie wurden letzten Donnerstag im Bildungsausschuss behandelt. Der Ausschuss befand das Anliegen für bedeutsam und beschloss, die Petitionen der Staatsregierung als „Material“ zu übergeben, mit dem sich der Gesetzgeber bei der nächsten Gelegenheit befassen soll. Diese Aufgabe soll die interfraktionelle Arbeitsgruppe übernehmen, die schon im Jahr 2011 die Inklusion an bayerischen Schulen erarbeitet hatte und sie weiterentwickeln soll. Wir freuen uns über diesen Erfolg!


„Das (Bildungs)system“ – ein Filmprojekt von Schülern wirbelt Staub auf

„Man lernt für die Schule, um zu vergessen, nicht fürs Leben.“ – Das ist die traurige Quintessenz der fünf Unterhachinger Gymnasiasten Alexander, Julian, Luca, Lukas und Colin über ihre Erfahrungen mit dem bayerischen Schulsystem. Bereits seit vielen Jahren machen sie erfolgreich Filme. Ihr letztes Werk „Olympia ’72“ wurde als Münchens zweitbester Jugendfilm 2016 ausgezeichnet.
Der neueste Streifen der Fünfzehnjährigen „Das (Bildungs)system – ein Auslaufmodell?“ dokumentiert, wie es an Bayerns Schulen wirklich zugeht. Bloßes Auswendiglernen von Fakten, ‚Vertretungsstunden ohne Lehrer’ und ‚Bulimie-Lernen’ sind nach Überzeugung der fünf verlorene Lebenszeit. Sie suchen nach Bildung, Kreativität und Freude am Lernen und entwickeln Ideen, wie aus einem Schulsystem ein Bildungssystem werden könnte.
Im Kultusministerium war man darüber ‚not amused’ und intervenierte. Doch die fünf blieben sich treu und laden nun ein zur öffentlichen Uraufführung im Mathäser Filmpalast München am 24. Juli 2016 um 12 Uhr. Kostenlose Karten gibt es hier.


Wegfall der Störerhaftung ab Herbst 2016 fordert Eltern und Schule

Die Abschaffung der so genannten Störerhaftung im Internet vergrößert auch für Kinder und Jugendliche die Zugangsmöglichkeiten ins Internet – und damit alle damit verbundenen Gefahren. Dagegen wird die Kontrolle der Eltern zunehmend schwieriger. Umso wichtiger wird es, mit dem Nachwuchs den sicheren Umgang mit dem Netz zu trainieren. Ratschläge dazu gibt es hier.


„Inklusion zum Nachschlagen“

Das Kultusministerium hat unter dem obigen Titel ein Nachschlagewerk zur Inklusion herausgegeben, das laufend ergänzt und aktualisiert werden soll. Es bietet u. a. Informationen zu pädagogischen Aspekten und rechtlichen Fragen sowie Literaturhinweise.


Schüler gegen Plastikmüll

Eine Initiative von Schülern fordert stabile Plastiktüten im Mehrwegverfahren und hat dazu eine Onlinepetition gestartet.


Faulenzen in den Ferien ist wichtig

In den Ferien brauchen Kinder und Eltern Abstand von Schule und Leistungsdruck. Gönnen Sie sich Zeit für einander und lassen Sie die Schule getrost links liegen! Nach einer Pause macht Schule wieder Spaß und viele Probleme erledigen sich von selbst. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen

S C H Ö N E   U N D   E R H O L S A M E   F E R I E N !


Terminhinweise

 

∩ = Hier ist Inklusion drin