BEV-aktuell 28. Juli 2016

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. | | Information

Aktuelle Informationen für Elternvertreter an Grund- und Mittelschulen

Sehr geehrte liebe Elternbeiräte,

wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, gibt es ab dem kommenden Schuljahr ein neues Wahlverfahren für den Elternbeirat an Grund- und Mittelschulen: Nun müssen alle Eltern einer Schule zu einer Wahlversammlung zusammenkommen und die Elternvertretung wählen. Nach der alten Vorschrift fand die Wahl nur innerhalb der Klassenelternsprecher statt. Der zuletzt gewählte Elternbeirat ist zuständig für die Festlegung von Ort, Zeit und Verfahren der Wahl der Klassenelternsprecher und des Elternbeirats.

Da wir zu dem neuen Verfahren unzählige Anfragen bekommen haben, werden wir eine Musterwahlordnung sowie weitere hilfreiche Unterlagen entwerfen und unseren Mitgliedern spätestens zu Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr zur Verfügung stellen. Sie können diese dann unter info(at)bayerischer-elternverband.de anfordern.

Wir hoffen, dass Sie mit diesem Versprechen beruhigt in die Ferien starten können!

Zu Ihrer Information fügen wir ein Schreiben des Kultusministeriums an die Schulleitungen bei, in dem - wohl auf unsere Intervention - die neue Rechtslage zur Wahl der Elternvertretung dargestellt wird. Die konsolidierten Fassungen der neuen Vorschriften sind nun auch abrufbar:


Mit besten Wünschen für sonnige und erholsame Ferien
Ihr Bayerischer Elternverband