BEV aktuell, Mai 2010

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

Der unbekannte Förderplan
Den wenigsten Eltern ist bekannt, dass für Schüler, die eine Förderschule besuchen, nach § 31 Abs. 1 VSO-F ein Förderplan erstellt werden muss. Der Klassenlehrer bzw. das Team der Pädagogen, die in der Klasse arbeiten, legt darin die Ziele der Förderung sowie die wesentlichen sonderpädagogischen Fördermaßnahmen fest. Der Förderplan ist regelmäßig, mindestens halbjährlich, fortzuschreiben und soll mit den Erziehungsberechtigten erörtert werden. Wenn Eltern den Förderplan einsehen wollen, sollten sie den Lehrer vorab informieren, damit dieser sich auf das anschließende Gespräch vorbereiten kann.

Die Ausgaben des Elternbeirats
Elternbeiratsarbeit kostet Geld: Kopier- und Telefonkosten fallen ebenso an wie Fortbildungsgebühren. Der jeweilige Sachaufwandsträger (z. B. die Kommune) muss diese Kosten übernehmen, weil der Elternbeirat eine gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung ist.

Ansprechpartner bei Missbrauch
Jede Schule musste bis zum 19. April bei ihrer zuständigen Schulaufsichtsbehörde eine Liste mit Ansprechpartnern aus der Umgebung vorlegen, die bei Notlagen wie gewalttätigen bzw. sexuellen Übergriffen helfen können. Diese Liste soll die Schulleitung nach dem Willen des Kultusministeriums auch dem Elternbeirat und den Klassenelternsprechern bekannt machen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Liste nicht nur im Elternbeirat vorzuhalten, sondern an alle Eltern zu verteilen, damit sich die Betroffenen im Ernstfall die nötige Hilfe ohne bremsende Umwege holen können.

Chancengleichheit zwischen Mädchen und Jungen
Interessante Links zur geschlechterspezifischen Erziehung, nicht nur für Lehrer:
www.primamaedchen-klassejungs.de und www.neue-wege-fuer-jungs.de

Neuregelung bei Budget und Verantwortlichkeit für Schulfahrten
Ab dem Schuljahr 2010/2011 entscheidet das Schulforum über die Anzahl der Klassenfahrten und deren Ziele. Die Entscheidung umfasst u.a. das örtliche Ziel, die pädagogische Zielsetzung, Art, Anzahl, Dauer, Verpflichtung oder Freiwilligkeit der Teilnahme und die Auswahl der teilnehmenden Jahrgangsstufen bzw. Klassen/Gruppen. - An Grundschulen und Schulen, an denen kein Schulforum besteht, trifft die Schulleitung diese Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Elternbeirat, dem Berufsschulbeirat oder dem Schülerausschuss. - Die Verwaltung des für die Begleitlehrkräfte zur Verfügung stehenden Reisekostenbudgets wird ebenfalls ab dem kommenden Schuljahr auf die Schulen übertragen.

Gesetzliche Elternvertretung
Der BEV erhebt seit vielen Jahren die Forderung nach einer gesetzlich verankerten Elternvertretung auf Landesebene, wie sie in 14 von 16 Bundesländern üblich ist. Nun hat sich im Februar das Forum Bildungspolitik dieses Themas mit einer Petition angenommen. Wir bitten alle Elternvertreter, sie in ihren Gremien (EB, GEB) zu diskutieren und dem BEV das Diskussionsergebnis zur Verfügung zu stellen.

Termine
• 10.06.2010 Fachtag des Sozialdiensts katholischer Frauen, München "twittern, bloggen, chatten..." Wie Kinder das Internet nutzen und was Fachkräfte und Eltern darüber wissen sollten. Nähere Infos

• 03.07.2010 Erlanger Bildungsbörse, Heinrich-Lades-Halle in Erlangen