BEV aktuell Dezember 2013

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

•Inklusion nach der Grundschule

•Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

•Ein Blick in die Akten

•Ein Schuljahr im Ausland als "Botschafter Bayerns"

•Datenschutz

•Termine

∩ Inklusion nach der Grundschule
Inklusion ist Aufgabe aller Schulen, so steht es im bayerischen Schulgesetz. Das gilt auch für weiterführende Schulen. Wenn sich die jetzigen Grundschüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf genauso auf Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien verteilen wie diejenigen des Schuljahres 2011/2012, sind 5,3 Prozent im Gymnasium, 4,6 Prozent in der Realschule und gut 90 Prozent in der Mittelschule (Quelle: KMK). Die beste Lernumgebung böte ihnen das Gymnasium. Das dürfen in Bayern allerdings nur Kinder mit Körper- oder Sinnesbehinderung besuchen. Dass es auch anders geht, zeigen bundesweit mehrere Gymnasien, die Kinder mit geistiger Behinderung und mit dem Förderbedarf Lernen, Sprache und soziale Entwicklung integrieren. Das gemeinsame Lernen hilft allen.  

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
Jede bayerische Schule soll bis Mitte 2015 ein eigenes Konzept zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft haben. Im Januar 2014 werden voraussichtlich Leitlinien dafür vorliegen, entstanden aus den Beispielen, die 17 Schulen im Projekt „Akzent Elternarbeit“ entwickelt haben. Elternbeiräte können sich aber auch schon jetzt auf die gemeinsame Arbeit mit der Schule vorbereiten. Es gibt eine Fülle von Anregungen, zum Beispiel das Papier zur familienfreundlichen Schule aus Unterfranken, das Projekt familienfreundliche Schule aus Nürnberg, Qualitätsmerkmale schulischer Elternarbeit von der Vodafone-Stiftung und die Ideenbörse von Akzent Elternarbeit. Der BEV stellt derzeit gemeinsam mit der Landeselternvereinigung der Gymnasien ein Unterstützungspaket für Elternbeiräte zusammen, die am "Konzept Bildungs- und Erziehungspartnerschaft" arbeiten wollen.

Ein Blick in die Akten
Jede Schule sammelt Informationen über ihre Schüler. Möchten Eltern wissen, was die Schule über ihr Kind vorliegen hat, dürfen sie sich die Unterlagen zeigen lassen. Das steht teils in Schulordnungen, teils in den „Hinweisen zum Vollzug der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Schulen“ und versteht sich ansonsten aus dem Recht eines jeden Bürgers, zu wissen, was die Behörden über ihn gespeichert haben. Wenn Eltern die Akten ihres Kindes sehen wollen, darf die Schulleitung ihnen das nur verwehren, wenn dadurch die persönlichen Daten anderer nicht mehr geschützt wären.

Ein Schuljahr im Ausland als "Botschafter Bayerns"
Ein Teilstipendium des Bayerischen Bildungs- und Wissenschaftsministeriums unterstützt auch im kommenden Schuljahr Schülerinnen und Schüler bei einem einjährigen Aufenthalt in einem von 13 Gastländern. Näheres auf der Website des Ministeriums. Das gemeinnützige Deutsche Youth For Understanding Komitee e.V. (YFU) organisiert den Austausch. Für einige Länder kann man sich jetzt noch bewerben.

Datenschutz
Elternbeiräte tun gut daran, nicht ihre persönlichen E-Mail-Adressen auf die Website der Schule oder des Elternbeirats zu stellen. Besser ist eine Adresse elternbeirat@schule-XYZ. Das erleichtert auch die Kommunikation: Wenn Elternbeiratsmitglieder ausscheiden und neue dazukommen, braucht die Adresse nicht geändert zu werden.

Termine

  • Do 16.01.2014, 19:00-21:00 Uhr, Bayreuth: Elternsprecherseminar des BEV (geplant)
  • Do 23.01.2014, 19:30-21:30 Uhr, Erlangen: Mit Legasthenie zu Abitur und Studium - wie geht das? Mehr Infos
  • Mo 27.01.2014, 19:00-21:30 Uhr, GS Neunkirchen am Sand: Elterninformationsabend „Lernen lernen“

∩: Hier ist Inklusion drin.