BEV aktuell Januar 2015

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

- Erreichbarkeit Elternbeirat
- Zwischenzeugnis
- Teilhabegesetz
- Gemeinschaftsschule
- Gebärdensprache
- Termine

Der kurze Draht zum Elternbeirat

Der Elternbeirat ist ein öffentliches Amt, deswegen sollte er auch direkt erreichbar sein. Man findet jedoch nur selten eine direkte E-Mail-Adresse auf der Homepage der jeweiligen Schule. Um die privaten Mailadressen der Elternvertreter nicht veröffentlichen zu müssen, empfiehlt es sich, die Schulleitung um die Einrichtung der Adresse elternbeirat@(Schuldomain).de und die automatische Weiterleitung der Post auf die privaten Mailadressen zu bitten. Dies hat auch den Vorteil, dass nach Neuwahlen die Mailadresse des Elternbeirats unverändert bleibt und nur die Weiterleitung einmalig geändert werden muss.


Zwischenzeugnis – ein Grund zum Feiern!

Bald gibt es wieder Zwischenzeugnisse. Das ist in jedem Fall ein Grund zum Feiern! Wie dabei die Noten aussehen, sollte zunächst keine Rolle spielen, denn auch bei „schlechten“ Noten hat jedes Kind etwas hinzugelernt. – Erst nach dem Feiern sollte man sich gemeinsam mit dem Kind genauer ansehen, was noch(!) nicht gut geklappt hat. Kinder wissen oft am besten, was ihnen helfen würde. Nehmen Sie das ernst! Druck und Fremdbestimmung verderben nur den Spaß an der Schule. Mehr Tipps gibt es hier. – Der neu eingeführte LehrplanPLUS sorgt an der Notenfront für Entlastung: Zunächst nur in den ersten und zweiten Klassen kann jetzt anstelle des Zwischenzeugnisses ein dokumentiertes „Lernentwicklungsgespräch“ stehen. Auch bieten die neuen Zeugnisformulare ein deutlich größeres Textfeld, wo der Lernfortschritt differenziert beschrieben werden soll. Schön ist, dass Kinder, die von der Benotung befreit sind, jetzt das selbe Zeugnis wie alle anderen Kinder bekommen. In dem - inzwischen ziemlich kleinen - Feld für die Note steht in diesem Fall „i. L.“ (individuelle Leistungsbeschreibung).


Teilhabegesetz und inklusive Schule

Persönliche Unterstützung für betroffene Kinder ist unverzichtbar für die Inklusion. In seinen Forderungen für das Bundesteilhabegesetz versucht der BEV klar zu machen, dass Schulen zusätzliche systemische Hilfe brauchen.


Die Schule im Dorf lassen

Kleinere Orte sorgen sich um einen ihrer wichtigsten Standortfaktoren: die Schule. Mittelschulen müssen schließen, weil ihnen die Schüler ausgehen. Dagegen besuchen immer mehr Schüler Realschulen und Gymnasien und müssen dorthin lange Wege auf sich nehmen. Was liegt da näher als die Schule, die im Dorf bleiben kann, weil die Schüler nicht so früh auf verschiedene Schularten aufgeteilt werden? Während sie in anderen Bundesländern längst wieder da sind, wurden in Bayern Anträge auf Genehmigung solcher Gemeinschaftsschulen (z. B. Denkendorf) bisher stets abgelehnt. Roland Grüttner will nun mit einem „Mutpapier“ zeigen, „dass die Initiativen für Gemeinschaftsschulen nicht darauf ausgelegt sind, das bayerische Schulwesen zu revolutionieren, sondern es zum Besseren zu ergänzen.“ Es gelingt ihm, sich gelassen mit den begrifflichen Verwerfungen um die vom Kultusminister so genannte „Einheitsschule“ auseinanderzusetzen: „Wenn der Kultusminister Recht hätte (Anm. d. Red.: damit, dass die Gemeinschaftsschule eine „Einheitsschule“ sei), würde in der Grundschule weder differenziert noch individualisiert gearbeitet werden können, schließlich ist dies ja eine „Einheitsschule“ für alle Schülerinnen und Schüler...“


∩ Gebärdensprache im Netz lernen

Nicht nur auf deutsch, sondern auch in vielen Fremdsprachen kann man hier online die Gebärdensprache lernen. Davon könnten Schulklassen profitieren, die schlecht hörende oder taube Kinder beheimaten. Es macht Spaß!


Termine


∩ Hier ist Inklusion drin.