Handybenutzung an Schulen: Bayerischer Elternverband fordert zeitgemäße Regelung

Erstellt von Martin Löwe |

Dass an bayerischen Schulen die Benutzung von Mobiltelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien grundsätzlich verboten ist, hält auch der Bayerische Elternverband e. V. (BEV) für unumgänglich. Dies ist insbesondere notwendig, um im Unterricht Störungen, Ablenkungen und missbräuchlicher Nutzung zu begegnen.

Derzeit spricht das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) in Art. 56 Abs. 5 dieses grundsätzliche Verbot aus. Die hier eingeräumte Ausnahme obliegt jedoch allein der Entscheidung der jeweiligen Lehr- bzw. Aufsichtsperson. „Diese Regelung ist aus unserer Sicht weder zeitgemäß noch demokratisch“, kritisiert Martin Löwe, Landesvorsitzender des BEV. „Zudem bürdet sie der einzelnen Lehrkraft viel Verantwortung auf, weshalb von der Möglichkeit der Ausnahme wenig Gebrauch gemacht wird.“

Der BEV geht davon aus, dass Schülerinnen und Schüler die Geräte in der Regel verantwortungsbewusst und sinnvoll nutzen. Ein moderner und hochwertiger Unterricht erfordere, sie auch als wertvolle Hilfe im Unterricht zu verwenden. Durch den arbeitsbezogenen Einsatz könne überdies als Nebeneffekt der unerwünschte Charakter von „Spielzeug“ in den Hintergrund treten.

„In Art. 56 Abs. 5 Satz 2 BayEUG ist formuliert, wie momentan die Ausnahme vom Verbot zu handhaben ist. Wir werden fordern, nur diesen einen Satz derart zu modifizieren, dass er jede Schulgemeinschaft verpflichtet, die Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot selbst zu regeln“, resümiert Löwe. „Entsprechende Regelungen sollen an weiterführenden Schulen demokratisch vom Schulforum - mit den Vertretern von SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern, Schulleitung und des Sachaufwandsträgers - erarbeitet und vereinbart werden. An Grundschulen soll dies in die Hände von Lehrerkonferenz und Elternbeirat, an Berufsschulen in die des Berufsschulbeirats gelegt werden.“ So würden Eigenverantwortung und demokratische Verfahren der Schule gestärkt, Einzelne von Verantwortung entlastet und für die einzelne Schule passende, aber transparente Regelungen ermöglicht. Wenn sämtliche Schüler die Regeln zunächst diskutierten und dann ihren Vertretern im Schulforum bzw. Schulbeirat ein Mandat erteilten, würden sie zudem in ihrer Mitverantwortung gestärkt.

Die Forderungen des BEV wurden in den vergangenen Tagen teilweise von den Medien missverständlich dargestellt. Eine Abschaffung des grundsätzlichen Verbots fordert der BEV nicht.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte unserem Positionspapier und unserer Petition.


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Der Bayerische Elternverband ist der Verband für alle Eltern in Bayern. Er ist gemeinnützig und an keine Konfession, politische Partei oder Schulart gebunden.

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