Nutzung von Mobilfunktelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien an bayerischen Schulen: Ausnahme-Regelungen in die Verantwortung der Schulgemeinschaft legen

Erstellt von Martin Löwe | | Petition

Petition

Problem

Die Nutzung von Mobilfunktelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, ist an bayerischen Schulen in <link www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-56 _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">Art. 56 Abs. 5 BayEUG</link> geregelt. Diese Regelung sieht ein grundsätzliches Verbot der Nutzung dieser Geräte vor, welches die unten genannten Organisationen ausdrücklich befürworten. Ein Verbot ist insbesondere unumgänglich, um im Unterricht Störungen, Ablenkungen und Missbrauch durch eingeschaltete Handys begegnen zu können.

Für einen modernen und hochwertigen Unterricht ist jedoch ebenso unumgänglich, derartige Geräte als wertvolle Hilfe anwendungsbezogen, situationsbedingt und altersgerecht innerhalb und außerhalb des Unterrichts zulassen zu können. Zudem kann durch den arbeitsbezogenen Einsatz dieser Geräte deren sinnvolle Nutzung in den Vordergrund gestellt werden.

<link www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-56 _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">Art. 56 Abs. 5 Satz 2 BayEUG</link> ermöglicht deshalb Ausnahmen von diesem Verbot, legt die Entscheidung hierüber jedoch in die Verantwortung der jeweiligen Lehr- bzw. Aufsichtsperson. Diese Bestimmung ist aus Sicht der unten genannten Organisationen nicht befriedigend, nicht demokratisch und nicht transparent. Zudem bürdet sie der einzelnen Lehr- bzw. Aufsichtsperson eine enorme Verantwortung auf, weshalb von dieser Möglichkeit wenig Gebrauch gemacht wird.

Eine zeitgemäße Regelung muss transparente, demokratische und an die Bedürfnisse der Betroffenen angepasste Entscheidungen gewährleisten. Hierbei sind Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern ebenso einzubeziehen wie die individuellen Gegebenheiten der Schule. Dies ist gewährleistet, wenn an Grundschulen Lehrerkonferenz und Elternbeirat im Zusammenwirken, an weiterführenden Schulen das Schulforum und an Berufsschulen der Berufsschulbeirat über Ausnahmeregelungen entscheiden. In diesem Rahmen können auch Regelungen getroffen werden, die wie bisher den Lehr- und Aufsichtspersonen Entscheidungskompetenz über die Gewährung von situationsbezogenen Ausnahmen einräumen.

Hierzu ist jedoch erforderlich, dass das BayEUG die einzelne Schule ermächtigt, im Rahmen der oben genannten Gremien Ausnahmeregelungen vom grundsätzlichen Verbot festzulegen.

Eigenverantwortung und demokratische Verfahren der Schule würden somit gestärkt, Einzelne von Verantwortung entlastet sowie individuelle, aber transparente und verbindliche Regelungen ermöglicht. Insbesondere würden die Schülerinnen und Schüler mit in die Verantwortung genommen werden. Durch deren unmittelbare Betroffenheit und ihre im Rahmen des Entscheidungsprozesses notwendige Auseinandersetzung mit der Thematik könnte zudem ein nachhaltiger Bewusstseinswandel im Umgang mit Mediengeräten bewirkt werden. Dies wäre auch ein Beitrag zur Förderung der demokratischen Bildung, deren Ausbau von allen Seiten angestrebt wird.
 

Petitum

<link www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-56 _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">Art. 56 Abs. 5 Satz 2 BayEUG</link> wird dahingehend geändert, dass die einzelne Schule ermächtigt wird, Ausnahmeregelungen vom grundsätzlichen Nutzungsverbot festzulegen. Die Entscheidung hierüber treffen an Grundschulen die Lehrerkonferenz zusammen mit dem Elternbeirat, an weiterführenden Schulen das Schulforum und an Berufsschulen der Berufsschulbeirat. Damit in Verbindung stehende Regelungen, z. B. über die Aufgaben des Elternbeirats oder des Schulforums, sind entsprechend anzupassen.
 

15. Dezember 2017
Bayerischer Elternverband e. V. (BEV)
Martin Löwe, Landesvorsitzender

Die Petition wird von folgenden Organisationen unterstützt:

  • Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e. V. (BLLV)
  • Landesschülerrat in Bayern (LSR)