Bayerischer Elternverband fordert möglichst weite Teilhabe für Schülerinnen und Schüler

Erstellt von Henrike Paede | | Information

In einem Offenen Brief vom 29. November 2021 hatte der Bayerische Elternverband gefordert, gemäß § 4 der 15. BayIfSMV (2G plus) Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren auch über den 15. Dezember 2021 hinaus die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Aktivitäten zu ermöglichen.

Nun zeigt sich weiterer Handlungsbedarf, diesmal aus § 5 der 15. BayIfSMV (2G). "Junge Menschen, die sich in der Entwicklung befinden, brauchen weit gefasste Teilhabemöglichkeiten", legt Löwe dar. Ihre Zukunftschancen einzuschränken, sei nicht zu verantworten.

Die derzeit geltenden Ausnahmen für minderjährige Schülerinnen und Schüler in der Gastronomie und im Beherbergungswesen müssten verlängert werden. Darüber hinaus fordert der Bayerische Elternverband, minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die in der Schule regelmäßig getestet werden, auch Zugang zu Fahrschulkursen, Musikschulunterricht, Angeboten der außerschulischen Bildung - wie etwa der Jugendarbeit - sowie zu körpernahen Dienstleistungen, insbesondere Frisörbesuchen, zu gewähren. Dies müsse auch über den 31. Dezember 2021 hinaus gelten.

"Wir appellieren erneut an die Bayerische Staatsregierung, die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern als Elemente ihrer Entwicklung zu begreifen und sie nur dort einzuschränken, wo es gar nicht mehr anders geht", mahnt Löwe eindringlich. Die Verantwortung für die Pandemiebekämpfung sei bei der erwachsenen Bevölkerung anzusiedeln.

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Der Bayerische Elternverband steht allen Eltern in Bayern offen. Er ist gemeinnützig und an keine Konfession, politische Partei oder Schulart gebunden.

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