Landesschülerrat und Elternverbände fordern Recht auf Unterrichtsteilhabe per Distanzunterricht

Erstellt von Martin Löwe | | Information

Durch die Pandemie sind an den bayerischen Schulen Möglichkeiten entstanden, den Unterricht mithilfe zentraler oder schuleigener Lernplattformen sowie Videokonferenzlösungen auch in Distanz durchzuführen. Der Distanzunterricht ist zudem nun als Pflichtunterricht im Bayerischen Schulgesetz verankert.

Aus Sicht des Landesschülerrats sowie mehrerer bayerischer Elternverbände gibt es daher keinen Grund mehr, dass Schülerinnen und Schüler in Quarantäne oder bei sonstiger Verhinderung nicht mithilfe dieser bestehenden digitalen Möglichkeiten am Unterricht teilhaben können.

Allerdings erleben die Schüler- und Elternvertreter immer wieder, dass Schulen sich weigern, am Schulbesuch verhinderte Kinder durch Versorgung mit den Materialien oder Streamingangeboten in den Unterricht einzubinden, indem sie etwa auf die Versorgung durch Klassenkameraden oder Selbstabholung von Arbeitsblättern verweisen. Das dürfe nun einfach nicht mehr sein, meinen die Verbandsvorstände unisono: "Einbindung in den Unterricht setzt dank elektronischer Möglichkeiten keine körperliche Anwesenheit mehr voraus, und seitens der Schülerinnen und Schüler gilt die Schulpflicht. Wenn sich der Staat nun nicht selbst in die Pflicht nimmt und auch ein Recht auf Teilhabe am Unterricht einräumt, führt er seine eigene Schulpflicht ad absurdum!"

Im Rahmen des unlängst abgeschlossenen Anhörungsverfahrens zur Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) haben die genannten Verbände daher gefordert, dieses Recht explizit aufzunehmen. Zumindest müsse den abwesenden Schülerinnen und Schülern Unterrichtsmaterial in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.

Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände bayerischer Kindertageseinrichtungen e. V.
Bayerischer Elternverband e. V.
Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e. V.
Landeselternverband bayerischer Realschulen e. V.
Landeselternvereinigung der Wirtschaftsschulen in Bayern e. V.
Landesschülerrat in Bayern

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Weitergehende Informationen:

Die Stellungnahmen der Elternverbände finden Sie hier auf der Seite des Bayerischen Landtags.

Die Beratung im Ausschuss für Bildung und Kultus erfolgt am 12. Mai 2022.

Bei Fragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an die Vertreter der oben genannten Organisationen.

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Der Bayerische Elternverband e. V. (BEV) steht allen Eltern in Bayern offen. Er ist gemeinnützig und an keine Konfession, politische Partei oder Schulart gebunden.

Für den Bayerischen Elternverband e. V.
Martin Löwe
Landesvorsitzender
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