Gesetzentwurf missachtet Menschenrecht
Verbände protestieren mit Petition - BEV schließt sich an.
Lauf - Die fünf im bayerischen Landtag vertretenden Fraktionen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur inklusiven Bildung vorgelegt. Damit soll die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden, die besagt, dass niemand wegen einer Behinderung vom Unterricht in allgemeinen Schulen ausgeschlossen werden darf. Dieses Menschenrecht sieht der Bayerische Elternverband durch den Gesetzentwurf verletzt.
Am Donnerstag, 26. Mai, befasst sich der Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags mit einer Petition mehrerer Verbände, die in dem Entwurf die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte inklusive Schule nicht verwirklicht sehen. Sie kritisieren, dass nach dem Gesetzentwurf behinderte Kinder nicht an ihrem Wohnort, sondern dort beschult würden, wo dies für die Kostenträger „finanziell vertretbar“ sei. Das Schulprofil Inklusion, welches nach dem Gesetzentwurf etwa 20 Schulen beantragen können, sei allenfalls zur Entwicklung der inklusiven Praxis zu akzeptieren. Profilschulen dürfte aber kein Ort sein, an dem erneut behinderte Kinder zusammenfasst werden.
Der BEV schließt sich dieser Kritik an. „Wo ein Kind wegen seiner Behinderung weite Wege zur Schule auf sich nehmen muss, weil ihm die nötige Unterstützung an der Schule seines Wohnorts vorenthalten wird, liegt eine Menschenrechtsverletzung vor“, sagt Henrike Paede, stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Elternverbands. „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist unmittelbar geltendes Recht. Daher muss der Entwurf dringend nachgebessert werden.“