Familienfreundliche Grundschule

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

BEV fordert Betreuung bis zum stundenplanmäßigen Unterrichtsende.

Lauf - Eltern haben ein Betreuungsproblem, wenn ihr Grundschulkind überraschend vor der Tür steht. Die im Schulrecht festgeschriebene "kind- und familiengerechte Halbtagsgrundschule" gilt nur für die Zeit zwischen 7:30 Uhr und dem regulären Unterrichtsende. Darüber, wann der Unterricht regulär endet, entscheidet die Schulleitung, so dass Eltern nicht zuverlässig planen können.

Der BEV hat eine Petition eingereicht, die diesem Missstand abhelfen soll. "Eltern müssen sich auf den Stundenplan verlassen können, auf den sie sich am Schuljahresanfang eingestellt haben", sagt Maria Lampl, die Landesvorsitzende des Bayerischen Elternverbands. "Die wenigsten Eltern können vom einen Tag auf den anderen Kinderbetreuung organisieren. Der Staat muss dafür sorgen, dass die Kinder in der Schule betreut werden können, auch wenn es dort keine Mittagsbetreuung gibt."

Nach Auskunft des Kultusministeriums verfügten 70 Prozent der bayerischen Grundschulen über eine Mittagsbetreuung. Derzeit sei also für etwa 140.000 bayerische Grundschulkinder bei vorzeitigem Unterrichtsschluss die Betreuung in der Schule nicht gesichert.

Zur Petition