Abhängen des Kreuzes muss erlaubt sein

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

Elternverband wendet sich gegen Diskriminierung von Kruzifixgegnern.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat heute festgestellt, dass ein Kruzifix im Klassenzimmer nicht gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit verstößt. Das bayerische Schulrecht schreibt in jeder Volksschulklasse ein Kreuz vor. Wenn Eltern „aus ernsten und einsehbaren Gründen“ fordern, das Kreuz abzuhängen, sucht die Schulleitung einen Kompromiss und entscheidet im Einzelfall auch, dass das Kreuz abgehängt wird.

„Mit dieser pragmatischen Lösung können wir Eltern leben“, sagt Maria Lampl, die Landesvorsitzende des Bayerischen Elternverbands. „Was wir nicht akzeptieren, ist das öffentliche Kesseltreiben, welches einsetzt, wenn Eltern fordern, das Kreuz abzuhängen."

Der BEV verlangt den Schutz der Anonymität für Eltern, die sich gegen das Kreuz im Klassenzimmer aussprechen. „Den Eltern muss es erlaubt sein, sich über den Elternbeirat oder über den Vertrauenslehrer an die Schulleitung zu wenden, ohne dass ihr Name genannt wird“, fordert Lampl. "Es geht nicht an, dass sie jahrelang schikaniert oder gar öffentlich bedroht werden, nur weil sie ein Recht wahrnehmen, welches ihnen zusteht."