ABC für Eltern

Wir verzichten in diesem alphabetischen Nachschlagewerk auf geschlechtersensible Formulierungen, weil das Geschlecht der erwähnten Personen hier keine Rolle spielt. Es sind immer alle Menschen gemeint.

Textstand: Januar 2020
Bearbeiter: Ursula Walther / Henrike Paede / Martin Löwe

Inhaltsverzeichnis

Abwesenheit

Jede Abwesenheit des Kindes vom Unterricht müssen die Eltern so schnell wie möglich in der Schule melden.

Siehe auch Krankmeldung und Befreiung.

AD(H)S

siehe Nachteilsausgleich

Änderung von Noten

Wenn schriftliche Arbeiten sehr schlecht ausfallen, kann der Schulleiter sie für ungültig erklären. Das tut er von sich aus oder auf Antrag der Eltern. Sind Sie mit einer Note nicht einverstanden, können Sie beim Schulleiter oder, falls das nicht zum gewünschten Ergebnis führt, bei der Schulaufsicht Einspruch erheben. Zunächst sollten sie aber immer mit dem Lehrer sprechen, der die Arbeit hat schreiben lassen.

Alarmplan

Jede Schule hat einen Alarmplan, in dem festgelegt ist, wie Lehrer und Schüler sich bei Alarm verhalten. Den Alarmplan bespricht der Klassenlehrer mit den Schülern.

Antolin

Antolin ist ein Programm zur Leseförderung in der Grundschule. Da das Programm Geld kostet, muss der Elternbeirat zustimmen, wenn ein Lehrer es in einer Klasse einsetzen will. Es genügt nicht, wenn der Lehrer nur die Eltern fragt, ob sie einverstanden sind. Manche Elternbeiräte sponsern die Teilnahme für die Klassen. Siehe auch FiLBY.

Anwesenheitspflicht

In Bayern besteht Schulpflicht und damit auch Anwesenheitspflicht für die Schüler. Das bedeutet: Schüler müssen in die Schule gehen, falls sie nicht krank oder aus anderen Gründen befreit sind. Auch wenn der Unterricht ausfällt, müssen Schüler in der Schule sein, es sei denn, die Schule gibt ihnen frei.
Siehe Befreiung und Beurlaubung

Arbeiten der Schüler

Alles, was Schüler in der Schule und für die Schule herstellen - Probearbeiten, Hausaufgaben, Zeichnungen, Werkstücke - gehört dem Staat. Bei künstlerischen Produkten hat der Schüler zwar das Urheberrecht, doch behält die Schule alle Arbeiten, bis die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Danach kann die Schule dem Schüler die Arbeiten mitgeben und wird das auf Anforderung in der Regel tun, der Kunstlehrer tut das meistens von sich aus. Die Aufbewahrungsfrist dauert in der Regel zwei Jahre, für Probearbeiten in der Grund- und Mittelschule bis zur 8. Klasse bis zum Schuljahresende.
Siehe auch Einsichtnahme, Leistungsnachweise, Schulaufgaben, Probearbeiten und Stegreifaufgaben

Arbeitsblätter

Arbeitsblätter sind Lernmittel, die die Eltern bezahlen müssen. Das ist im Schulfinanzierungsgesetz festgelegt. Die Schulen sammeln dafür das Kopiergeld ein, das je nach Schulart und Lehrer zwischen zehn und 20 Euro im Jahr beträgt (Abweichung nach oben und unten möglich). Kommt Ihnen der Betrag unangemessen vor, so sprechen Sie Ihren Elternbeirat an.

Atlas

Der Atlas gehört, ebenso wie Formelsammlungen, zu den übrigen Lernmitteln, die die Eltern bezahlen müssen.

Attest

siehe Befreiung

Aufgabenheft

Schüler sollen oder müssen (je nach Lehrer) ein Aufgabenheft führen. Für Schüler bis einschließlich Klasse 10 ist das unbedingt zu empfehlen, auch damit Sie als Eltern wissen, welche Hausaufgaben Ihr Kind aufhat. Tipp: Das Heft eignet sich ebenso für die Kommunikation zwischen Eltern und Lehrern.

Aufsichtspflicht

Die Schule muss ihre Schüler bei allen schulischen Veranstaltungen - auch bei solchen außerhalb des Schulgeländes wie Sport, Wanderungen, Schulfahrten, Theaterbesuche - beaufsichtigen und trägt die Verantwortung. Je nach Alter der Schüler fällt die Form der Aufsicht unterschiedlich aus. Grundschüler müssen ständig beaufsichtigt werden, älteren Schülern überträgt die Schule mehr Verantwortung; wichtig ist, dass sie sich „beaufsichtigt fühlen“.
Die Aufsichtspflicht der Schule nach Unterrichtsschluss beim Warten auf den Schulbus ist zu bejahen, wenn sich die Schüler dabei auf dem Schulgelände aufhalten („berechtigter Aufenthalt“). Außerhalb des Geländes kann eine Aufsichtspflicht der Gemeinden und Schulverbände entstehen. Dies muss von der Grundschule unter Berücksichtigung der konkreten Umstände mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Außenklasse

Früherer Name für Partnerklasse.

Auto

Sollte es sich nicht umgehen lassen, dass Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter mit dem Auto zur Schule bringen oder von dort abholen, so denken Sie an Fahrgemeinschaften. Das schont Ihren Geldbeutel und unterstützt die Umwelterziehung der Schule. Grundsätzlich ist es für die Schüler besser, zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule zu kommen, denn sie bewegen sich ohnehin viel zu wenig - nicht förderlich für Denken und Lernen! Siehe auch Walking Bus und Pedibus, Siehe auch Schülerunfallversicherung

AWT

AWT ist die Abkürzung für das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik in der Mittelschule. Der AWT-Unterricht ist mit Erkundungen, Projekten, Betriebspraktika und Schülerfirmen nah an der Praxis. Siehe auch Haftpflicht

BayEUG

Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Das BayEUG gilt für alle Schularten. Sie können es im Sekretariat Ihrer Schule, beim Elternbeirat oder im Internet einsehen: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG

BaySchO

Bayerische Schulordnung
In der BaySchO sind die Regelungen festgehalten, die für alle Schularten gelten. Regelungen für die einzelnen Schularten sind die GrSO, MSO, GSO, RSO, VSO-F, WSO, FOBOSO

Bearbeitungszeit

siehe Hausaufgaben

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Befreiung

Die Befreiung vom Unterricht betrifft zwei unterschiedliche Fälle: Befreiung vom Unterricht wegen einer akuten Erkrankung und Befreiung zum Beispiel vom Sportunterricht wegen einer länger (z.B. mehrere Wochen) dauernden Krankheit oder Beeinträchtigung. Über länger dauernde Befreiung in einzelnen Fächern entscheidet der Schulleiter. Ihm genügt dafür gewöhnlich ein normales ärztliches Attest. Ein Attest des Schularztes ist nur nötig, wenn der Schulleiter es ausdrücklich fordert.
Wird ein Schüler während des Unterrichts krank, befreit ihn die Schulleitung für den Rest des Tages vom Unterricht oder anderen verpflichtenden Schulveranstaltungen. Je nachdem, wie alt das Kind ist, bleibt es in der Schule, bis es abgeholt wird oder kann nach Hause gehen, evtl. nur dann, wenn die Eltern dem vorher schriftlich zugestimmt haben.

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Benehmen 1

Beim Blättern in den Schulordnungen stoßen Sie evtl. auf das Wort „Benehmen“. Dort heißt es: „Das Benehmen mit dem Elternbeirat ist herzustellen.“ Das bedeutet: Der Elternbeirat muss informiert, seine Meinung muss gehört werden. Die Entscheidung trifft aber letztlich der Schulleiter. Etwas anderes ist „im Einvernehmen mit dem Elternbeirat“: Hier müssen sich Eltern und Schulleitung wirklich einig sein, der Elternbeirat kann mitbestimmen.

Benehmen 2

Gutes Benehmen ist angesagter denn je, und es gibt neben der Werteinitiative der Staatsregierung inzwischen mehr und mehr Programme dieser Art. Gutes Benehmen darf man von Kindern, aber selbstverständlich auch von Erwachsenen erwarten.. Nehmen Sie es nicht kommentarlos hin, wenn Ihr Kind unhöflich ist, aber auch nicht, wenn es von einem Lehrer unhöflich behandelt wird.

Benotung

siehe Noten

Beratungslehrer

An allen Schularten gibt es Beratungslehrer, die Schüler und Eltern bei Fragen zur Schullaufbahn, bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten und bei persönlichen Problemen unterstützen. Sprechzeiten und Anmeldebedingungen erfahren Sie im Sekretariat. Siehe auch Schulpsychologe und Sprechstunde.

Berufsgrundschuljahr

siehe BGJ

Berufsoberschule (BOS)

Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung oder Absolventen der BOS11 (Vorklasse der BOS) haben am Ende der BOS12 die Fachhochschulreife. Nach der BOS13 haben sie die fachgebundene, mit einer zweiten Fremdsprache auch die allgemeine Hochschulreife. Die BOS bildet zusammen mit der Fachoberschule (FOS) seit 2008 die Berufliche Oberschule Bayern (BOB).

Berufsvorbereitungsjahr

siehe BVJ

Berufsschulbeirat

Der Berufsschulbeirat ist ein Gremium an den Berufsschulen, das aus dem Schulleiter, drei Lehrkräften, einem Schüler, einem Elternvertreter, einem Vertreter des Schulaufwandsträgers und je drei Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht.

Besinnungstage

Die Religionsgemeinschaften bieten für Schülergruppen und Klassen freiwillige Besinnungstage an, für die die Schüler in der Regel vom Unterricht befreit werden.

Beurlaubung

Beurlaubung vom Unterricht gibt es nur im Voraus und nur in dringenden Ausnahmefällen z.B. für einen Arztbesuch, einen wichtigen familiären Anlass oder die Führerscheinprüfung, nicht aber für Urlaub oder Sprachkurse.

BEV = Bayerischer Elternverband

Der BEV vertritt die Interessen aller Eltern, die Kinder in bayerischen Schulen oder Kindertagesstätten haben. Er ist an keine Konfession, Schulart oder politische Partei gebunden. Der BEV unterstützt einzelne Eltern, schult und unterstützt Elternvertreter und nimmt Einfluss auf die Bildungspolitik.

Bewegte Schule

Weil Schüler sich nachweislich zu wenig bewegen, führen viele Schulen Bewegungsprogramme durch. Grundschulen, die jeden Das geht von Gymnastik am offenen Fenster zwischen zwei Unterrichtsstunden bis zu Konzepten wie „bewegtes Lernen“, siehe sportfak.uni-leipzig.de/~mueller/unterricht/bew_lern.htm. Schulen, die jeden Tag eine Stunde Sport anbieten, berichten, dass die Kinder nicht nur körperlich fitter, sondern auch in Mathe und Deutsch besser sind. Ein anderes Modell stellen die 3malE-Bewegungspausen dar: www.lew-3male.de/schule/lehr-lernmaterialien/bewegungspause/
Siehe auch Voll in Form

BGJ = Berufsgrundschuljahr

Im BGJ überbrücken Schulabgänger die Zeit, bis sie einen Ausbildungsplatz bekommen, an der Berufsschule und bekommen die fachpraktische Ausbildung des 1. Lehrjahres. Das BGJ kann auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. S. BVJ
www.km.bayern.de/eltern/schularten/berufsschule.html

Bildungsausschuss

Gesetze erlässt der bayerische Landtag, auch die Gesetze für Schulen (BayEUG, Schulfinanzierungsgesetz). Die Fachleute für Bildung sitzen im Bildungsausschuss des Landtags. Jeder Bürger kann eine Petition einreichen. Das tun auch immer wieder Eltern, denen die Zustände an ihrer Schule nicht gefallen. Die meisten Petitionen werden mit der CSU-Mehrheit abgelehnt.

Bildungspanel, nationales

Das nationale Bildungspanel für die Bundesrepublik Deutschland ist ein Langzeitprojekt der Bildungsforschung. Es erhebt „Längsschnittdaten zu Kompetenzentwicklungen, Bildungsprozessen, Bildungsentscheidungen und Bildungsrenditen in formalen, nicht-formalen und informellen Kontexten über die gesamte Lebensspanne“. Infos unter www.uni-bamberg.de/neps/

Bildungsstandards

Die Pisatests waren der Auslöser für ein Umdenken beim Lernen. Die Schüler sollen nicht mehr nur Wissen anhäufen, sondern sie sollen Kompetenzen erwerben,
d.h. etwas tun können. Wie sie dorthin gelangen, ist nicht entscheidend, Hauptsache, sie können es. Soweit die Theorie, die zu den so genannten Bildungsstandards geführt hat, also zur Beschreibung dessen, was Schüler in einem bestimmten Alter können sollen. Bayern hat für das kompetenzorientierte Lernen den LehrplanPLUS geschaffen. Ob die Schüler die Standards erreichen, wird mit regelmäßigen Tests überprüft. An vielen Schulen überwiegt aber nach wie vor das Füllen der Kinderköpfe mit auswendig Gelerntem.

Bildungs- und Teilhabepaket

Eltern, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für

  • ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kita (soweit es dort angeboten wird),
  • ein- und mehrtägige Ausflüge in der Schule oder Kindertageseinrichtung
  • für Nachhilfeunterricht in Höhe von maximal 13,00 Euro für Gruppen- und maximal 23,00 Euro für Einzelunterricht pro Schulstunde (= 45 Min.)
  • die Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten in Höhe von pauschal 15,00 Euro pro Monat (nur bis zum 18. Geburtstag)
  • Übernahme der Kosten für Schulbedarf in Höhe von insgesamt 150,00 Euro pro Schuljahr

www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/bildungspaket.html

Büchergeld

Das Büchergeld - 20 Euro pro Jahr mussten die Eltern in den Schuljahren 2005/06 für einen Grundschüler bezahlen, 40 Euro ab Klasse 5, wobei es Ausnahmen für Arme und Kinderreiche gab - wurde nach heftigem Protest und der Drohung mit einem Volksbegehren wieder abgeschafft. Vgl. Lernmittelfreiheit

Bücherei

Viele Schulen haben eine Schülerbücherei oder wenigstens eine Klassenbibliothek. Die Schüler können Bücher ausleihen oder in der Bücherei arbeiten. Weil der Staat kein oder kaum Personal für die Bibliotheken bezahlt, sind diese auf ehrenamtliche Helfer angewiesen, wenn sie akzeptable Öffnungszeiten bieten wollen, zum Beispiel auf Eltern.

Bus

Die Kinder fahren entweder mit einem eigenen Schulbus zur Schule (gewöhnlich die Grundschüler), oder sie benutzen die öffentlichen Linien mit einem Schülerticket. Die Schulen haben zwar mit den Bussen oft viel Ärger, sind aber sachlich nicht zuständig. Wenn sie klug sind, ernennen sie einen Lehrer zum Busbeauftragten, damit Eltern und Kinder bei Problemen einen Ansprechpartner haben. Zuständig ist entweder die Gemeinde oder der Landkreis, die einen Schulwegbeauftragten haben (sollten). Bei Ärger mit Busfahrern, zu vollen Bussen oder Verspätung können Sie zusätzlich das Busunternehmen ansprechen und die örtlichen Verkehrsbetriebe.

Buslotsen

Ältere Schüler werden dafür geschult, in den Bussen für Ordnung zu sorgen. Ein solches Schulungsprojekt ist „Cool Rider“: www.coolrider.de

Buß- und Bettag

Der Buß- und Bettag ist ein geschützter Feiertag, der unterrichtsfrei ist. Für Berufstätige ist er ganz normaler Arbeitstag, auch für Lehrer. Diese machen deshalb z.B. pädagogische Konferenzen, an denen in manchen Schulen auch Elternvertreter teilnehmen. Wenn die Kinderbetreuung für Sie ein Problem ist, wenden Sie sich an den Elternbeirat. Er könnte selbst Betreuungsangebote organisieren oder die Schule dazu bringen, in Kooperation mit Nachbarschulen Betreuung anzubieten.

Deutsch 160 / Deutsch 240

Der Deutschunterricht für Kindergartenkinder, die ein Jahr vor der Schulanmeldung zu wenig Deutsch können, wurde ausgebaut. 240 Deutschstunden werden auf eineinhalb Jahre vor dem Schuleintritt verteilt. Die Hälfte der Deutschstunden geben Erzieher im Kindergarten, die andere Hälfte Lehrer in der Grundschule. Anfangs wurden nur Migrantenkinder zu diesen Sprachkursen verpflichtet, inzwischen dürfen auch deutsche Kinder teilnehmen, die schlecht Deutsch sprechen.

Deutschklasse

Ausländische Schüler besuchen an der Mittelschule bis zu zwei Jahre lang eine Deutschklasse, bis sie ausreichend Deutsch können. Siehe auch Deutsch160/240.

DiaFö-Klasse

Eine Diagnose- und Förderklasse gehört zu einer Förderschule (ganz selten zu einer Grundschule). Hier haben die Kinder für die ersten beiden Schuljahre drei Jahre Zeit, danach entscheidet sich, ob sie in die Grundschule wechseln oder an der Förderschule bleiben.

Disziplinarausschuss

In größeren Schulen befasst sich ein spezieller (Lehrer-)Ausschuss mit dem Erziehen/Bestrafen von Schülern, die sich falsch verhalten, in kleineren Schulen die gesamte Lehrerkonferenz. Anders als in anderen Bundesländern sitzen Elternvertreter nicht in diesem Gremium. Der Elternbeirat kann auf Wunsch der Eltern des betroffenen Schülers beteiligt werden. Eltern sollten sich mit diesem Wunsch vom Schulleiter nicht abwimmeln lassen.

Drogen

Werden Schüler beim Handel mit illegalen Drogen erwischt, fliegen sie fast überall von der Schule. Für Drogen - auch für legale wie Alkohol und Tabak -, haben die Schulen Beauftragte für Suchtprävention.

Dyskalkulie

Die angeborene Rechenschwäche (Dyskalkulie) überfordert das Kultusministerium, weil sie noch nicht ausreichend erforscht ist. Deshalb gibt es keinen Nachteilsausgleich wie z.B. bei Legasthenie. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie wie auch der BEV sehen das anders und fordern besondere Regelungen für Schüler mit Dyskalkulie. Infos unter www.legasthenie.net Link zur Petition BEV

Einschulung

Kinder, die vor dem 1 Juli sechs Jahre alt werden, werden zum kommenden Schuljahr eingeschult. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gilt der Einschulungskorridor.

Einschulungskorridor

Kinder, die zwischen den 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, können zum kommenden Schuljahr eingeschult werden oder erst ein Jahr später. Die Eltern entscheiden dies frei, nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen.

Elternbeirat

Der Elternbeirat wird allen Schulen alle zwei Jahre gewählt. Er hat mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder, je nach Zahl der Schüler. Siehe auch Klassenelternsprecher, GEB, Versicherung. www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-66

Elternmitarbeit

Der Elternbeirat Ihrer Schule ist dankbar für jede helfende Hand und jeden mitdenkenden Kopf. Wenn Sie nicht sowieso schon im Elternbeirat sitzen, können Sie sich als kooptiertes Elternbeiratsmitglied wählen lassen – dies macht der Elternbeirat. Siehe auch Versicherung.

Elternrundbrief

Die Schulleitung gibt mehrmals im Jahr Schreiben an die Eltern heraus, mit Terminen und anderen Informationen über die Schule.

Elternsprechabend

Der Elternsprechabend (an manchen Schulen ein Elternsprechtag, z.B. samstags) findet zweimal im Schuljahr statt. Die Termine werden schriftlich bekannt gegeben. Eltern können an diesen Abenden die Lehrer ihrer Kinder kennen lernen, kurz sprechen und evtl. Termine vereinbaren (vgl. auch Sprechstunde). In Schulen mit vielen Lehrern und Schülern kann ein Foto des Kindes hilfreich sein.

Elterntaxi

Elterntaxis sorgen für gefährliche Verkehrssituationen vor dem Schulhaus und bringen Kindern um Bewegung, frische Luft und Kontakte zu Gleichaltrigen. Zudem schaden sie der Umwelt. Vgl. Schulweg

Elternverbände

Da in Bayern die gesetzliche Elternvertretung bereits auf Gemeindeebene endet - in anderen Bundesländern reicht sie bis auf Landesebene -, haben sich hier verschiedene Elternverbände gegründet, um Elterninteressen gegenüber den Bezirksregierungen und dem Kultusministerium zu vertreten. Es gibt konfessionelle Elternverbände und schulartbezogene, außerdem den schulartunabhängigen BEV. Eine Übersicht über landesweite Elternverbände in Bayern finden Sie hier.

Ethik- und Religionsunterricht

Religionsunterricht ist in Bayern Pflichtunterricht. Es gibt katholische und evangelische Religionslehre. Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, muss den Ethikunterricht besuchen. Der findet oft klassen- und jahrgangsstufenübergreifend nachmittags statt, weil es zu wenige Schüler für eine ganze Klasse sind. Schüler ohne Bekenntnis können bei der katholischen oder bei der evangelischen Kirche beantragen, zum Religionsunterricht zugelassen zu werden. Das ist in der Regel kein Problem. Die Entscheidung über die Teilnahme an Religionsunterricht oder Ethikunterricht gilt, bis sie widerrufen wird. Islamischer Religionsunterricht wird erst an ganz wenigen Schulen angeboten.

Evaluation, extern

Alle bayerischen Schulen werden alle paar Jahre von externen Evaluationsteams besucht, die beobachten, was an der Schule gut läuft und wo etwas besser sein könnte. Aus der Bewertung sollen die Schulen Nutzen für ihr weiteres Vorgehen ziehen. Die Teams bestehen aus speziell geschulten Lehrern und einem Vertreter der Wirtschaft oder der Eltern.

Evaluation, intern

Schüler, Lehrer und Eltern bilden das interne Evaluationsteam. Auch hier geht es darum, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, was gut ist und was besser oder anders werden sollte. Eine praktikable Methode der inneren Evaluation sind Fragebogen an Eltern und an Schüler. Schüler sollten die Möglichkeit haben, den Unterricht ihrer Lehrer anonym zu bewerten.

Ex (temporale)

siehe Stegreifaufgabe und Arbeiten

Fahrten

Es gibt eintägige Fahrten (Wandertag, Exkursionen) und mehrtägige (Schullandheim, Schikurs, mehrtägige Exkursionen z.B. in Geografie, Studienfahrt, Schüleraustausch). Den Termin für eintägige Fahrten kann jeder Lehrer beliebig festlegen. Sie müssen zwei Wochen vorher angekündigt werden und dürfen nicht gehäuft auftreten. Mehrtägigen Fahrten muss immer der Elternbeirat zustimmen.

Fahrrad

Es gibt immer wieder Menschen, die es lustig finden, an abgestellten Rädern Schrauben oder Bremsen zu lockern. Empfehlen Sie Ihrem Kind, das Fahrrad vor dem Losfahren zu überprüfen - es sind schon schlimme Unfälle passiert wegen Sabotage am Rad. Die Fahrräder sind nicht über Schule oder Gemeinde versichert. Eine funktionierende Beleuchtung am Fahrrad halten nicht wenige Schüler für überflüssig. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass sie Leben retten kann. Der Elternbeirat kann eine Fahrradversicherung abschließen.

Familienberatungsstelle

Familienberatungsstellen (Caritas, Diakonie) unterstützen bei Problemen, die sich in der Schule nicht mehr lösen lassen. Siehe auch Nummer gegen Kummer.

Faustlos

„Faustlos“ ist ein nachweislich erfolgreiches Projekt zur Gewaltprävention, das seit einigen Jahren vor allem an Grundschulen eingesetzt wird.

Ferien

Es gibt Sommer-, Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien, außerdem Herbstferien und eine Woche Frühjahrsferien. Die Sommerferien müssen mit den anderen Bundesländern abgestimmt werden, über die anderen Ferien entscheidet jedes Land allein. Insgesamt gibt es 75 Ferientage.

FiLBY

Fachintegrierte Leseförderung in Bayern, entwickelt von der Universität Regensburg, seit 2018 an ca. 800 Grundschulen in der evaluierten Erprobung.

Flexible Eingangsstufe, auch flexible Grundschule

Hier können die Kinder die ersten beiden Grundschulklassen in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen, ohne dass dies als Sitzenbleiben gilt. Der Unterricht erfolgt in jahrgangsgemischtem Unterricht. Siehe Kombiklasse

FOBOSO

Schulordnung für die beruflichen Oberschulen in Bayern - Fachober- und Berufsoberschule www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFOBOSO/true

Förderunterricht

Unterricht in kleinen Gruppen zum Üben von Unterrichtsstoff, der noch nicht gut sitzt.

Förderlehrer

Eine speziell ausgebildete Lehrkraft für den Unterricht mit kleinen Gruppen, nicht zu verwechseln mit dem Sonderpädagogen, der an der Förderschule unterrichtet.

Fundsachen

Verloren gegangene Sachen finden sich entweder im Sekretariat wieder, beim Hausmeister, in den Räumen, in denen sie vergessen wurden, oder, wenn sie beim Sportunterricht liegen geblieben sind, in der Umkleidekabine der Lehrer (Sportlehrer ansprechen).
An Elternsprechabenden und am Schulfest organisieren viele Elternbeiräte einen Stand mit Fundsachen. Dort finden Sie dann Jacken und Mützen wieder, die Sie längst verloren geglaubt haben. Wenn Sie nicht bis zum Schulfest warten wollen, empfiehlt es sich, Taschen, Sportsachen und Jacken mit Namen zu versehen.

Ganztagsbetreuung = offene Ganztagsschule

auch als Nachmittagsbetreuung bezeichnet, ist etwas anderes als Ganztagsschule. Das Kultusministerium hat erkannt, dass Schule heutzutage mehr bieten muss als Wissensvermittlung, nämlich zum Beispiel auch Betreuung. Es fördert daher Betreuungsangebote, die an den Schulen stattfinden, aber nicht zur Schule selbst gehören.
Viele Schulen ergänzen das staatliche Angebot durch zusätzliche Betreuungsstunden, für die die Eltern wie bisher anteilmäßig bezahlen.

Ganztagsschule, gebundene

Die gebundene Ganztagsschule ist eine eigene Form staatlicher Schulen, die an allen Schularten möglich ist. Hier brauchen die Eltern normalerweise nur die Verpflegung zu bezahlen, an manchen Ganztagsgymnasien fällt allerdings ein darüber hinausgehender Beitrag an.
Ganztagsschule - an bayerischen Schulen immer nur jeweils eine Ganztagsklasse, damit den Eltern die freie Wahl bleibt - unterscheidet sich von der Halbtagsschule durch die Verteilung von Unterricht und Entspannungszeiten auf den Tag bzw. auf die Woche; man nennt das Rhythmisierung des Unterrichts. Die offene Ganztagsschule ist keine Ganztagsschule in diesem Sinn, sondern eine Ganztagsbetreuung.

GEB

Der Gemeinsame Elternbeirat (GEB) wird aus den Elternbeiräten einer Kommune bzw. eines Schulaufwandsträgers (auch Sachaufwandsträger) gebildet oder gewählt, wenn die Kommune oder der Schulträger mehr als eine Volks- oder Förderschule hat. Der GEB ist das höchste gesetzliche Elternvertretungsgremium in Bayern und Ansprechpartner der Kommune.

Gegenstände

die den Unterricht stören (z. B. Spielzeug) oder gefährlich sind (z. B. ein Messer), dürfen nicht mitgebracht werden. Der Lehrer muss sie wegnehmen. Wann sie zurückgegeben werden und ob sie lieber den Eltern übergeben werden, entscheidet der Schulleiter.

Gelenkklasse

Die fünfte Klasse aller Schularten gilt ab dem Schuljahr 2009/2010 als Gelenkklasse. Die Kinder werden im Idealfall zusätzlich gefördert, um evtl. in die nächsthöhere Schulart wechseln zu können. Im ungünstigen Fall müssen sie nach der 5. Klasse Realschule oder Gymnasium wieder verlassen. Das Kultusministerium will damit den Stress des Übertritts mildern.

Gesamtschulen

sind integrierte Schulen, die Gymnasium, Realschule und Hauptschule miteinander vereinigen und zum jeweiligen Schulabschluss führen. In Bayern sind die Gesamtschulen in der Schulordnung für Schulen der besonderen Art (BesASO v. 30.9.2006) geregelt.

Gewalt

Gegen jede Form von Gewalt, sei sie gegen Personen oder gegen Sachen gerichtet, muss die Schule konsequent einschreiten. Wenden Sie sich an Klassenleiter, Verbindungslehrer, Beratungslehrerin, Mediatoren, Schulleitung oder Elternbeirat, wenn Sie oder Ihr Kind Gewalt beobachten oder erleben. Siehe auch Mobbing

GSO

Schulordnung für Gymnasien in Bayern. www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO/true

GrSO

Schulordnung für Grundschulen in Bayern www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO/true

Haftpflicht

Für Hauptschüler, die ein Praktikum in einem Betrieb machen, muss der Schulaufwandsträger eine Schülerhaftpflichtversicherung abschließen. Die Eltern zahlen den Beitrag für die Schülerhaftpflichtversicherung an die Schule. Nicht versichert sind Schäden durch „den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers“. Erfüllt ist dieser Tatbestand spätestens immer dann, wenn der Kraftfahrzeugmotor gestartet wird. Die Betriebe müssen also verhindern, dass Schüler unbefugt die Zündung einschalten.
Haftpflichtversicherung des Elternbeirats siehe Versicherung

Handys

Werden Handys nicht für den Unterrichts benötigt, müssen sie ausgeschaltet und in der Schultasche sein. Einige Schule testen derzeit in einem Modellversuch einen schulindividuellen Vertrag über die Nutzung in den Pausen und auf dem Schulgelände. Daran sollten auch Schüler und Eltern beteiligt werden. Siehe auch Gegenstände

Hausaufgaben

In den ersten beiden Schuljahren genügt eine halbe Stunde, in der dritten und vierten Klasse eine Stunde Hausaufgabenzeit. Zumindest bis zur siebten Klasse sollten zwei Stunden ausreichen. Ganztagsschulen geben entweder gar keine Hausaufgaben (Hauptschule) oder nur noch mündliche (Vokabellernen). An Ganztagsgymnasien muss man allerdings durchaus mit bis zu zwei Stunden Hausaufgaben pro Tag rechnen. Ferien und Feiertage sind von Hausaufgaben freizuhalten, heißt es im Schulrecht.

Hausmeister

Für Elternbeiräte ist der Hausmeister ein wichtiger Ansprechpartner. Es empfiehlt sich, ihn gelegentlich in eine Elternbeiratssitzung einzuladen, um seine Sorgen und Wünsche anzuhören. Das verbessert das Schulklima enorm!

Hausordnung

Die Hausordnung verfasst das Schulforum, an Grundschulen die Schulleitung in Abstimmung mit dem Elternbeirat. Viele Schulen beschränken sich nicht mehr auf eine Sammlung von Ge- und Verboten für Schüler, sondern geben sich eine Schulvereinbarung oder gar eine Schulverfassung, in der sich Schüler, Eltern und Lehrer verpflichten, die selbst gesetzten Regeln einzuhalten.

Hörclub

Zuhören ist eine unterentwickelte und unterschätzte Fähigkeit, die sich jedoch trainieren lässt, zum Beispiel in einem Hörclub. Hörclubs sind ein Projekt der Stiftung Zuhören. Vor allem Kindergärten und Grundschulen machen mit, es gibt aber auch Angebote für weiterführende Schulen. Informationen bei der Stiftung Zuhören unter www.zuhoeren.de.

Hospitation

Hospitation ist seit 2003 sogar in Bayern erlaubt, allerdings wissen das die wenigsten Schulen. Ob Eltern im Unterricht hospitieren dürfen, entscheidet der Schulleiter, nicht der Lehrer.

Informationen

Eltern erhalten Informationen bei der Verwaltung (Sekretariat), bei der Schulleitung, beim Elternbeirat, beim Klassenleiter, beim Beratungslehrer und bei der SMV, außerdem durch Rundschreiben (ab und zu das Kind fragen, ob es noch etwas in der Schultasche hat!), auf der Website der Schule und im Jahresbericht.

Inklusion

Seit Deutschland Ende 2008 die UN-Resolution für Menschen mit Behinderung unterzeichnet hat, ist der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern ein Thema. Alle Bundesländer sind verpflichtet, den Unterricht in Förderschulen zur Ausnahme zu machen und Kinder mit besonderem Förderbedarf in Regelschulen zu unterrichten. Der Fachbegriff für diese Art von gemeinsamem Unterricht, Inklusion, ist etwas qualitativ anderes als Integration. Bei der Integration wird ein Kind, welches leistungsmäßig oder auf andere Weise nicht zu den Ansprüchen der Regelklasse passt, dennoch in die Klasse aufgenommen, und für dieses Kind werden die Ansprüche herabgesetzt. Bei der Inklusion sind alle Kinder von vornherein in derselben Klasse; die Ansprüche werden im Hinblick auf alle - und für jeden unterschiedlich - festgelegt. Es befindet sich also zu keinem Zeitpunkt ein Kind außerhalb der Klassengemeinschaft.

Integration

siehe Außenklasse und Kooperationsklasse

ISB

Staatsinstitut für Bildungsforschung und Schulqualität, die Denkfabrik des Kultusministeriums. Hier werden z. B. Lehrpläne entwickelt.

Jahresbericht

Die meisten Schulen geben einen Jahresbericht heraus. Er erscheint am Ende des Schuljahres. Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie dieselbe Schule, erhält ihn gewöhnlich das jüngste, die anderen nur auf besonderen Wunsch.

Jahreszeugnis

Das Jahreszeugnis wird am Ende des Schuljahres ausgestellt und entscheidet über den Übertritt in die darauf folgende Jahrgangsstufe. Die Noten werden aus allen Noten gebildet, die der Schüler im Laufe des ganzen Schuljahres hatte. Das Zwischenzeugnis spielt für das Jahreszeugnis insofern keine Rolle. Noten aus einem Schuljahr werden nicht ins folgende Schuljahr übertragen, auch dann nicht, wenn sie ins Jahreszeugnis des abgeschlossenen Schuljahres nicht mehr eingegangen sind.

Jahrgangsgemischter Unterricht

Dass jahrgangsgemischter Unterricht ein pädagogisches Erfolgsmodell ist, steht längst außer Zweifel. In Bayern wird er auch für die flexible Eingangsstufe eingesetzt - die Kinder können die erste und zweite Jahrgangsstufe in ein, zwei oder drei Jahren absolvieren -, Nicht selten rettet jahrgangsgemischter Unterricht kleine Schulen, denen die Kinder für zwei Jahrgangsklassen fehlen. Eltern mutmaßen, dass es sich bei den Kombiklassen um ein Sparmodell handle.

Kernfächer

sind die Fächer, in denen Schulaufgaben geschrieben werden.

Klassenbildung

Bei der Klassenbildung hat der Elternbeirat kein Mitspracherecht. Seit die Schulen ein Lehrerstundenbudget zugewiesen bekommen, das von der Zahl der Schüler (nicht der Klassen) abhängt, und seit daher die Schulen fast immer vor der Frage stehen, ob sie lieber große Klassen und mehr Wahlangebote oder kleine Klassen und wenige Wahlangebote haben möchten, binden kluge Schulleitungen die Elternvertretung bei dieser Entscheidung ein.

Klassenelternsprecher

An Grund- und Hauptschulen wählen die Eltern seit rund 30 Jahren einen Klassenelternsprecher als ihren Vertreter gegenüber dem Lehrer und der Schulleitung. An Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschulen bestimmt der Elternbeirat, ob dieses Amt eingerichtet wird. Die Klassenelternsprecher haben gesetzlich festgelegte Aufgaben und Rechte. Sie dienen als Ansprechpartner für alle Eltern der Klasse, auch für die Lehrer und vor allem für den Elternbeirat. Sie halten Kontakt zum Elternbeirat und machen sich im Idealfall um die Kommunikation in der Klasse verdient (Veranstaltungen wie Stammtisch organisieren usw.). Die meisten Elternbeiräte laden ihre Klassenelternsprecher mehrmals im Jahr zu Versammlungen ein.

Klassenelternversammlung

Mindestens eine Klassenelternversammlung muss zu Beginn des Schuljahres stattfinden, weitere sind auf Antrag möglich. Sie dienen dem Informationsaustausch der Eltern mit dem Klassenleiter und den Fachlehrern.

Klassenleiter

Bei allen Fragen und Problemen wenden Eltern und Schüler sich zunächst an den Klassenleiter.

Klassenlehrerprinzip

Grund- und Hauptschulen unterrichten nach dem Klassenlehrerprinzip. Der Klassenlehrer gibt in seiner Klasse so viel Unterricht wie möglich, damit er eine enge persönliche Beziehung zu seinen Schülern aufbauen kann.

Klassenkasse

Manche Klassen haben eine Klassenkasse, in die die Schüler etwas einzahlen, wenn sie z. B. die Hausaufgabe vergessen haben oder im Unterricht schwätzen. Geldstrafen (Ordnungsmaßnahmen) sind zwar in der Schule nicht erlaubt, aber hier handelt es sich um eine Erziehungsmaßnahme. Schule oder Klassenleiter dürfen die Einrichtung einer solchen Kasse nicht anregen, aber sie dürfen mit den Schülern und den Erziehungsberechtigten eine Vereinbarung darüber treffen, wobei keinerlei Druck ausgeübt werden darf und kein Erziehungsberechtigter zur Teilnahme verpflichtet ist. Wenn nicht alle Erziehungsberechtigten zustimmen, sollte die Kasse nicht eingerichtet werden. Die Vereinbarung muss die Höhe der einzuzahlenden Beträge (nur ganz geringe Beträge - fünf oder zehn Cent) und den Zweck der Kasse exakt bestimmen. Die Kasse wird vom Klassenleiter zusammen mit dem Klassensprecher oder bei höheren Klassen vom Klassensprecher zusammen mit einem oder zwei weiteren Mitschülern verwaltet. Das Geld in der Kasse gehört dem Schulaufwandsträger, muss allerdings für die vereinbarten Maßnahmen verwendet werden.

Klassenspiegel

siehe Notenspiegel

Klassensprecher

Jede Klasse ab Jahrgangsstufe fünf (oft auch schon früher) wählt zu Beginn des Schuljahres einen Klassensprecher und einen Stellvertreter. Der Klassensprecher hält Kontakt zur SMV und nimmt deren Aufgaben innerhalb seiner Klasse wahr. Er vertritt die Klasse gegenüber Lehrern, Schulleitung und Elternbeirat, darf Anregungen zur Unterrichtsgestaltung geben und ist für Informationen, Vermittlungen und Beschwerden zuständig. Der Klassensprecher ist keinesfalls disziplinarischer Helfer des Lehrers (d.h. er darf nicht die Aufsicht übernehmen) und auch nicht Putz- und Aufräumdienst, sondern vielmehr Ansprechpartner und gegebenenfalls organisatorischer Helfer des Lehrers.

Kollektivstrafe

Kollektivstrafen sind nicht erlaubt. Jeder Schüler muss einzeln bestraft werden, auch wenn viele Schüler gemeinsam etwas ausgefressen haben. Das Schulrecht spricht zwar nirgends von Strafen, sondern immer nur von Ordnungs- bzw. Erziehungsmaßnahmen. Wo diese Maßnahmen mit den Schülern nicht abgestimmt wurden (wie das wohl an den meisten Schulen der Fall ist), empfinden Schüler sie allerdings als willkürlich und damit eindeutig als Strafe.

Kombiklassen

In manchen Grundschulen, seltener in Hauptschulen, werden zwei aufeinander folgende Schülerjahrgänge gemeinsam unterrichtet. Damit können kleine Schulen gerettet werden, die sonst aus Schülermangel vielleicht schließen müssten. Kombiklassen erhalten in der Regel fünf zusätzliche Lehrerstunden pro Woche und sollen nicht mehr als 25 Schüler haben. Nicht überall klappt das, und hier ist die Kombiklasse zweifellos eine Sparmaßnahme. Mit genügend Extrastunden und geschulten Lehrern sind Kombiklassen jedoch ein Gewinn. Der BEV unterstützt sie deshalb, fordert aber angemessene Ausstattung. Siehe auch jahrgangsgemischter Unterricht

Kommunikation

zwischen Schule und Elternhaus ist ein wichtiges Thema des Elternbeirats. Achten Sie auf Veranstaltungsankündigungen in der Presse, auf der Homepage und in der Schule.

Kompetenzkartei

Manche Elternbeiräte führen eine Kompetenzkartei. Darin sammeln sie Angebote der Eltern, mit denen diese den Unterricht bereichern oder den Elternbeirat unterstützen wollen. Die Lehrer finden in dieser Kartei Eltern, die etwas zu einem Unterrichtsthema beitragen können.

Kooperationsklasse

In einer Kooperationsklasse werden mehrere Schüler mit ähnlichem sonderpädagogischem Förderbedarf als Gruppe innerhalb einer Regelklasse unterrichtet. Kooperationsklassen bieten den Vorteil, dass dort die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste gebündelt und damit effektiver eingesetzt werden können als bei der Einzelintegration. Kooperationsklassen werden vom staatlichen Schulamt eingerichtet.

Kooptionsrecht des Elternbeirats

Der Elternbeirat darf sein Gremium um bis zu drei Beratungseltern erweitern, die - ohne Stimmrecht - an den Sitzungen teilnehmen.

Kopiergeld

müssen die Eltern bezahlen (das regelt das Schulfinanzierungsgesetz), und zwar für Arbeitsblätter, die im Unterricht verwendet werden - aber nur für diese. Rundschreiben für die Eltern und sonstige Kopien dürfen nicht ins Kopiergeld hineingerechnet werden. Elternbeiräte können eine genaue Abrechnung des Kopiergeld fordern.

Kopfnoten

Kopfnoten sind Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler (früher: Fleiß, Betragen, Mitarbeit).

Krankenzimmer

Jede größere Schule hat ein Krankenzimmer, in dem Schüler (erst)versorgt und betreut werden, bis sie abgeholt werden.

Krankheit, chronische

Die Schule muss Bescheid wissen, wenn ein Kind chronisch krank ist. Nur so kann der Lehrer im Notfall die richtigen Maßnahmen ergreifen und seine Anforderungen den Fähigkeiten des Kindes anpassen. Haben Sie Bedenken, ihr Kind könne stigmatisiert werden, so sprechen Sie zunächst mit dem Elternbeirat. Für Ihr Kind ist es besser, die anderen wissen von seiner Beeinträchtigung, als wenn es als Simulant erscheint.

Krankmeldung

Kann ein Schüler nicht zur Schule gehen, z.B. weil er krank ist, muss er so schnell wie möglich schriftlich entschuldigt werden. Auf jeden Fall muss das Sekretariat am Morgen der Erkrankung oder Verhinderung noch vor dem Unterricht telefonisch (bei Schülern unter 18 Jahren nur durch die Erziehungsberechtigten) oder schriftlich informiert werden, weil sonst nach dem fehlenden Schüler gesucht wird, im Zweifelsfall auch durch die Polizei. Die Polizei wird immer dann eingeschaltet, wenn die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sind und niemand weiß, wo der Schüler ist. Die schriftliche Entschuldigung ist gegebenenfalls nachzureichen.

Kultusministerium

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, kurz: Kultusministerium, ganz kurz: KuMi, ist die oberste Verwaltungsbehörde für alles, was mit Schule zu tun hat. Kultusminister ist zur Zeit Michael Piazolo (Freie Wähler), seine Staatssekretärin Anna Stolz (CSU).

Landeschülerrat

Bayern hat als letztes Bundesland seit 2008 einen Landeschülerrat, in dem Schülervertreter aus allen Schularten (allerdings nicht aus der Grundschule) sitzen.

Lehrer

sind auch Menschen, und jeder hat eine eigene Auffassung vom Beruf. Falls Ihr Kind Probleme hat, dann reden Sie bitte zuerst mit dem Lehrer. Wenn das nicht weiterhilft, mit dem Klassenleiter, dem Verbindungslehrer, einer Beratungslehrerin, der Schulleitung (Direktorat) oder dem Elternbeirat.

Legasthenie

Das Kultusministerium hat 1999 eine Richtlinie „zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens herausgegeben“, in der der Unterscheid zwischen Legasthenie und Lese-Rechtschreibschwäche definiert wird, Fördermaßnahmen und der Nachteilsausgleich beschrieben sind. Sie ist auf der Website der staatlichen Schulberatung zu finden: www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/index_05163.asp

Lehrerkonferenz

Lehrer sollen ihre Konferenzen außerhalb der Unterrichtszeit halten, damit kein Unterricht ausfällt. Bei Ganztagsschulen und Schulen mit viel Nachmittagsunterricht ist das nicht möglich. Dass Kinder aber wegen einer Lehrerkonferenz schon um halb zwölf nach Hause kommen, brauchen Eltern nicht zu akzeptieren. Dafür sollte sich der Elternbeirat einsetzen. Elternbeiräte haben das Recht, bei Themen, die die Eltern betreffen, an der Lehrerkonferenz teilzunehmen. Sie sollten so rechtzeitig die Tagesordnung der Lehrerkonferenz erhalten, dass sie sich noch vor der Sitzung innerhalb ihres Gremiums abstimmen können.

Lehrmittel

Lehrmittel sind alle Gegenstände, die Lehrer für den Unterricht brauchen.

LehrplanPLUS

Das Ziel des LehrplanPLUS ist, dass Kinder ihr Wissen auch anwenden können. Man nennt dies Kompetenzorientierung. Er wurde und wird ab dem Schuljahr 2014/15 nach und nach an allen Schularten eingeführt. www.isb.bayern.de/schulartuebergreifendes/paedagogik-didaktik-methodik/kompetenzorientierung/

Lehrpläne

Lehrer unterrichten nach Lehrplänen, die das Isb (Staatsinstitut für Bildungsqualität und Schulentwicklung) im Auftrag des Kultusministeriums verfasst. Sie können alle Lehrpläne aus dem Internet herunterladen: www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/lehrplan/

Leistungsnachweis

Alles, worauf der Schüler Noten bekommt, ist ein Leistungsnachweis, also schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen, aber auch Portfolios, Werkstücke u. a. m.

Lernentwicklungsgespräch

Anstelle des Zwischenzeugnisses können Grundschulen in den Klassen eins bis drei mit jedem Schüler einzeln und im Beisein eines Elternteils das Lernentwicklungsgespräch (LEG) führen. Hier schätzen die Kinder zunächst selbst ihren Fortschritt und ihr Verhalten ein und bekommen Rückmeldung des Klassenlehres. Es werden neue Ziele vereinbart und das Erreichen der früheren Ziele analysiert. In der 4. Klasse gbit es kein Zwischenzeugnis, daher können LEG nur zusätzlich zum Übertrittszeugnis durchgeführt werden. Auch in der Mittelschule kann ein LEG in den Klassen 5-7 das Zwischenzeugnis ersetzen. Das LEG gibt den Kindern ein differenzierteres Feedback als reine Noten und motiviert sie mehr. Es wird dokumentiert, die Kinder bekommen eine Abschrift. LEGe werden immer nur an der gesamten Schule durchgeführt. Ob sie statt der Zwischenzeugnisses eingesetzt werden oder nicht, legt das Schulforum fest.

Lernmethoden

Tipps zu den besten Lernmethoden geben die Beratungslehrerinnen auf Anfrage. Manche Schulen veranstalten in den 5. Klassen Elternabende zum selbstständigen Lernen.

Lernmittel

Lernmittel sind alle Gegenstände, die ein Schüler für den Unterricht und zum Lernen zu Hause braucht. Die Bücher werden zum größten Teil kostenlos („lernmittelfrei“). zur Verfügung gestellt. Beschädigte Bücher müssen von den Eltern bzw. den Schülern ersetzt werden. In manchen Fächern empfiehlt es sich, das Buch zu kaufen, aber erst nach Absprache mit dem Lehrer, damit klar ist, welches Buch tatsächlich benutzt wird. Viele Elternbeiräte organisieren einen Basar für gebrauchte Schulbücher.

Lernmittelfreiheit

Die Lernmittelfreiheit bezieht sich in Bayern nur auf Schulbücher, aber nicht auf alle. Atlanten und Formelsammlungen, Lektüre und Wörterbücher müssen bezahlt werden. Arme Familien (ALG II u.ä.) erhalten sie auf Antrag kostenlos von der Schule, ebenso alle dritten und weiteren (Kindergeld-)Kinder jeder Familie. www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s030.php Siehe auch Bildungs- und Teilhabepaket.

Lese-Rechtschreibschwäche

siehe Legasthenie

Ministerialbeauftragte

sind die Schulaufsicht für Gymnasien, Realschulen und Wirtschaftsschulen. Sie sind als Ansprechpartner für Eltern die nächste Instanz über dem Schulleiter und unterstehen direkt dem Kultusministerium.

Mittagsbetreuung

An den Grundschulen gibt es die Mittagsbetreuung, in der die Kinder bis 14 Uhr oder bis 16 Uhr betreut werden. Träger ist nicht der Staat, sondern Vereine oder gemeinnützige Organisationen. (vgl. Ganztagsbetreuung)

Mobile Reserve

An allen Schularten gibt es eine (mehr oder weniger umfangreiche) mobile Lehrerreserve, die einspringt, wenn ein Lehrer über mehrere Wochen ausfällt. Siehe auch Unterrichtsausfall, Vertretungsstunden

Modus 21

bedeutet „Modell Unternehmen Schule im 21. Jahrhundert“. Modellschulen haben neue Wege für den Unterricht und das Schulleben ausprobiert, und die erfolgreichsten 60 Maßnahmen sind für alle Schulen freigegeben worden. Jede Schule hat ein Buch, in dem die Modusmaßnahmen beschrieben und Ansprechpartner genannt sind. Infos unter www.bildungspakt-bayern.de/projekte/modus21/

Montessorischule

Private Schulen, die nach dem pädagogischen Konzept von Maria Montessori arbeiten. de.wikipedia.org/wiki/Montessorip%C3%A4dagogik

MSO

Schulordnung für die Mittelschule

Nacharbeit

siehe Strafen

Nachmittagsbetreuung

siehe Ganztagsbetreuung

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich soll bei Prüfungen individuelle Nachteile wie die Lese-Rechtschreibschwäche ausgleichen, ohne die Leistungsanforderungen zu verändern. In Frage kommen z. B. Zeitzuschläge, Arbeitsmittel, mündliche anstatt schriftlicher Leistungen. Umstritten ist, dass es für Dyskalkulie keinen Nachteilsausgleich gibt. Vgl. Notenschutz.
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-33

Noten

Lehrkräfte müssen den Schülern erklären, wie sie ihre Noten machen und warum sie eine bestimmte Note gegeben haben. Die äußere Form bei schriftlichen Arbeiten kann sich auf die Note auswirken. Wird die Arbeit deshalb schlechter bewertet, so muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Fehler in Rechtschreibung, Grammatik oder Interpunktion müssen in Deutsch und können auch in anderen Fächern zu schlechteren Noten führen (siehe auch Änderung). Bei Legasthenikern wird die Rechtschreibung nicht bewertet. – Noten können Kinder sehr unter Druck setzen, deswegen sollten Eltern auch schlechte Noten gelassen sehen. Besprechen Sie dies in Ruhe mit der Lehrkraft.

Notenspiegel

Der Notenspiegel ist eine Übersicht über alle Noten, die bei einer schriftlichen Arbeit in der Klasse vergeben wurden. Einen Notenspiegel können Eltern nicht fordern, auch keinen anonymisierten. Der Lehrer darf ihn bekanntgeben, wenn er das möchte.

Notenschutz

Bei Notenschutz werden nicht erbringbare Leistungen nicht bewertet, z. B. mündliche Leistungen bei nicht sprechenden Schülern oder Sport bei körperbehinderten Schülern. Eine entsprechende Bemerkung im Zeugnis ist zulässig.
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-34

Nummern gegen Kummer

Schülerinnen und Schüler können sich bei Problemen an eine der folgenden Beratungsstellen wenden:

  • Kinderschutzbund unterschiedliche Nummer je nach Wohnort
  • Kinder- und Jugendtelefon 0800 1110333 (kostenlos)
  • Elterntelefon 0800 1110550 (kostenlos)

Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen

sind ein schriftlicher Hinweis an die Eltern, die Nacharbeit (der Termin muss den Eltern mitgeteilt werden), der Verweis, der verschärfte Verweis, die Versetzung in eine andere Klasse, zeitweiliger vollständiger oder teilweiser Ausschluss vom Unterricht oder on schulischen Veranstaltungen, die Entlassung (muss vorher angedroht werden), Ausschluss von allen Schulen einer Schulart (nur durch das Ministerium) www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86

Pädagogischer Elternabend

Das kann ein Abend für die Eltern einer Klasse sein, wenn es in der Klasse Probleme gibt, aber auch ein Angebot mit einem Fachreferenten für Eltern (und Lehrer) zu einem pädagogischen Thema.

Partnerklasse

Eine Partnerklasse ist eine Förderschulklasse an einer allgemeinen Schule. In einigen Fächern werden die Schüler der Förderschule mit einer Klasse der allgemeinen Schule gemeinsam unterrichtet, in den anderen getrennt. Siehe Kooperationsklasse

Pause

Die meisten Schulen machen vormittags zwei Pausen. Die erste dauert z. B. von
9.30 Uhr bis 9.45 Uhr, die zweite von 11.15 Uhr bis 11.30 Uhr. Es sind aber auch andere Regelungen möglich. Der Elternbeirat kann bei der Pauseneinteilung mitbestimmen.

Pausendienst

Schüler sammeln während der Pause Abfälle auf. Dieser Dienst ist häufig an eine Klassenstufe gekoppelt und soll das Sozialverhalten stärken.

Pausenhof

siehe Schulhof

Pedibus

Der Pedibus oder Fußbus funktioniert wie ein Schulbus auf Füßen. Er steuert nach festem Fahrplan bestimmte Haltestellen an. Ein Erwachsener begleitet ihn und führt die „zusteigenden“ Kinder zur Schule und zurück. Das ist gesund, billig umweltgerecht und gesellig. de.wikipedia.org/wiki/Pedibuspedibus.ch/de/

Pflichten der Eltern

Eltern sind verpflichtet, „die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen“. Sie müssen also dafür sorgen, dass Kinder ihre Hausaufgaben machen. Korrigieren sollen sie diese Hausaufgaben allerdings nicht – das nützt den Kindern nicht und lässt die Lehrer über deren wirklichen Leistungsstand im Unklaren.

Pflichten der Schule

Die Schule ist verpflichtet, die Eltern so früh wie möglich über Schwierigkeiten des Schülers in der Schule zu unterrichten, und zwar schriftlich. Solche Schwierigkeiten können sein: auffallendes Absinken des Leistungsstands, auffällige Verhaltensweisen, gesundheitliche Mängel (z. B. infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum). Bei volljährigen Schülern unter 21 sollen die Eltern über Ordnungsmaßnahmen informiert werden.

Probenanzahl

Früher konnte jeder Lehrer in der Grundschule so viele (oder so wenige) Probearbeiten schreiben, wie er für sinnvoll hielt. In der Regel folgte eine Probe, wenn ein Lernabschnitt abgeschlossen war. Im Zusammenhang mit der neuen Übertrittsregelung wird eine „Richtzahl“ für Probearbeiten eingeführt. Eltern(vertreter) befürchten nun wohl nicht zu Unrecht, dass der Übertrittsdruck steigt, weil die einzelne Note größeres Gewicht hat, wenn weniger Arbeiten geschrieben werden. Nach wie vor kommt es ja auf die Noten im Übertrittszeugnis an. Die Richtzahl 22 für die Proben in der 4. Klasse hat Kultusminister Spaenle im Oktober 2009 zur Höchstzahl erklärt.

Probeunterricht

Stehen im Übertrittszeugnis nicht die Noten, mit denen das Kind an die gewünschte Schule wechseln darf, kann es den Probeunterricht besuchen. Besteht es ihn, ist es für die gewünschte Schulart zugelassen. (siehe Übertrittsregeln)

Probezeit

Beim Übertritt auf ein Gymnasium oder eine Realschule von einer „niedrigeren“ Schulart gilt eine 6-monatige Probezeit.

Probleme

sollten besprochen werden, sobald sie auftauchen, damit sie nicht zu groß werden. Lehrer sind auch Menschen, und jeder hat eine eigene Auffassung vom Beruf. Falls Ihr Kind Probleme hat, dann reden Sie bitte zuerst mit dem Lehrer. Wenn das nicht weiterhilft, mit dem Klassenleiter, dem Verbindungslehrer, einer Beratungslehrerin, der Schulleitung (Direktorat), erst danach mit dem Schulamt. Der Elternbeirat kann jederzeit außerhalb des Dienstweges um Rat gebeten werden. Siehe Elternbeirat, Klassenleiter, Beratungslehrer, Verbindungslehrer, Schulleitung, Beauftragte für Suchtprävention, Tutoren, Streitschlichter

Projekttage

Ziel von Projekttagen ist es, außerhalb von Stundenplan und Lehrplan einen oder mehrere Tage lang gemeinsam an einer Sache zu arbeiten. Projekttage am Ende des Schuljahres werden gern genutzt, um das Schulfest vorzubereiten. Manche Schulen binden die Eltern in die Projekttage ein.

Quali

Der qualifizierende Hauptschulabschluss ist ein Abschluss der Hauptschule, der leistungsmäßig zwischen dem Regelabschluss (ohne Prüfung) und dem mittleren Abschluss (nach dem 10. Schuljahr, normalerweise auf dem M-Zweig der Hauptschule) liegt. Den Quali kann man auch als Externer machen, und nicht nur ehemalige Hauptschüler, sondern auch eine ganze Reihe von Gymnasiasten tut das - und merkt, dass die Prüfung nicht einfach ist. Quali-Vorbereitungskurse bieten Volkshochschulen und der DGB.

Rauchen

ist an allen Schulen verboten, auch für Lehrer und sonstiges Personal.

Religionsunterricht

siehe Ethik

RSO

Die RSO ist die Schulordnung für die Realschule www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRSO

Rückgabefrist

Lehrer müssen korrigierte Arbeiten zurückgeben, bevor sie eine weitere Arbeit schreiben lassen. Die Schulordnungen regeln, wie lange ein Lehrer sich für die Korrektur Zeit lassen darf.

Rücktritt, freiwilliger

siehe Zwischenzeugnis

Rundschreiben/Briefe an die Eltern

Es empfiehlt sich, das eigene Kind gelegentlich nach Schreiben für die Eltern zu fragen, denn nicht alles, was in der Schule verteilt wird, ist mit einem Kontrollabschnitt versehen. So verkümmert manches Schriftstück, das für Eltern interessant gewesen wäre, ungelesen zuunterst in den Schultaschen. Volljährige Schüler müssen Schreiben, die an ihre Eltern gerichtet sind, weiterleiten, auch wenn sie meinen „das interessiert die doch gar nicht“. Rücklaufabschnitte sind von denjenigen zu unterschreiben, an die das Schreiben gerichtet ist, also auch hier von den Eltern.

Sachaufwandsträger

siehe Schulaufwandsträger

Schulamt, Staatliches

siehe Schulaufsicht

Schulaufgaben

Amtlich: schriftlicher Leistungsnachweis. Die Anzahl der Schulaufgaben ist in der jeweiligen Schulordnung festgelegt. An einem Tag darf nur eine Schulaufgabe geschrieben werden, in einer Woche sollen es nicht mehr als zwei sein. Wenn die vorausgegangene Schulaufgabe noch nicht zurückgegeben wurde, darf keine neue geschrieben werden. Versäumt ein Schüler entschuldigt eine Schulaufgabe, erhält er einen Nachtermin. Versäumt er - entschuldigt - auch diesen, kann eine Ersatzprüfung angesetzt werden.

Schulaufsicht

„Zur staatlichen Schulaufsicht gehören die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens, die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, die Förderung und Beratung der Schulen und die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal.“, heißt es im BayEUG. Für Gymnasien, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Realschulen und für deren sonderpädagogische Varianten hat das Kultusministerium die Schulaufsicht; in jedem Regierungsbezirk gibt es für jede dieser Schularten als Ansprechpartner einen Ministerialbeauftragten. Für Förderschulen und berufliche Schulen - dazu gehören auch die Wirtschaftsschulen - liegt die Schulaufsicht bei den Schulabteilungen der Bezirksregierungen, die außerdem für Baumaßnahmen an Volksschulen zuständig sind.

Für Grund- und Hauptschulen sind die Schulämter der Landkreise zuständig und der nächste Ansprechpartner für Eltern, die in ihrer Schule nicht den geeigneten Gesprächspartner finden. Gewöhnlich teilen die Schulräte eines Schulamts die Schulen in ihrem Landkreis untereinander auf, so dass für Ihre Schule immer derselbe Schulrat zuständig ist. Städte wie München und Nürnberg haben neben den staatlichen Schulen eigene Schulen aller Schularten und sind (zum Teil) selbst für diese zuständig. Ihr Ansprechpartner sitzt dann in der Stadtverwaltung, wo auch das Schulamt für die staatlichen Grund- und Hauptschulen ist.

Schulaufwandsträger

Der Schulaufwandsträger ist die Behörde, die alles bezahlt, was mit der Schule zu tun hat, außer dem Gehalt des Personals. Das ist bei Grund- und Mittelschulen die Stadt, Gemeinde oder eine Verwaltungsgemeinschaft, bei Realschulen und Gymnasien der Landkreis oder die Stadt, bei Förderschulen der Regierungsbezirk.

Schulberatung

Für Schüler und Eltern gibt es in jedem Regierungsbezirk die schulunabhängige staatliche Schulberatung, an die Sie sich jederzeit wenden dürfen: www.schulberatung.bayern.de. Siehe auch Beratungslehrer und Schulpsychologe

Schulbücher

siehe Lernmittel

Schulbus

siehe Bus

Schülerarbeiten

siehe Arbeiten der Schüler

Schüleraustausch

An fast allen Gymnasien gehört der klassenweise Schüleraustausch zur Regel, an Realschulen und vor allem Hauptschulen ist er seltener. Es gibt aber sogar Grundschulen mit Schüleraustausch. Es ist offenbar erheblich einfacher, Austauschschulen in östlichen Ländern zu finden als in westlicher gelegenen, da es offenbar eine allgemeine Tendenz gibt, sich nach Westen zu orientieren. Beim Schüleraustausch mit der ganzen Klasse fahren die Schüler für eine oder zwei Wochen ins Partnerland und wohnen bei ihren persönlichen Austauschpartnern. Diese kommen anschließend (oder vorher) für ein oder zwei Wochen zum deutschen Austauschpartner und wohnen bei dessen Familie.
Schüleraustausch für einzelne Schüler dauert mindestens mehrere Wochen, meistens ein halbes oder noch öfter ein ganzes Jahr. Er wird über Austauschorganisationen oder über politische Austauschprogramme organisiert. Die Schüler haben in der Regel keinen persönlichen Austauschpartner, sondern wohnen bei einer Familie im Ausland und gehen dort normal zur Schule. Die deutsche Schule stellt sie für diese Zeit frei.

Schülerakt

Zum Schülerakt gehört der Schülerbogen und alles was die Schule im Laufe der Zeit an Schriftlichem über den Schüler (nicht vom Schüler, also nicht die schriftlichen Arbeiten) sammelt. Im Schülerakt finden sich zum Beispiel die Kopien der Zeugnisse (das Original haben die Eltern), Beurteilungen, Beobachtungen, Schullaufbahnempfehlungen, Schreiben der Eltern, Verweise, Schüler und Eltern haben das Recht, ihre eigenen Daten einzusehen, aber nicht unbedingt das, was andere über sie geschrieben haben. Weil das nicht leicht zu trennen ist, gestatten Schulleiter oft (zulässigerweise) den Einblick in den kompletten Schülerakt. Siehe auch Schülerbogen

Schülerausweis

Für den Schülerausweis braucht der Schüler ein Foto. Das nutzen professionelle Fotodienste aus, fotografieren in der Schule und geben den Schülern dann eine dicke Mappe voller Fotos mit, die sie möglichst alle kaufen sollen. Dabei ist dann auch ein Passfoto für den Schülerausweis - evtl. der fertige Ausweis - und ein Klassenfoto. Sie brauchen die Fotos nicht zu kaufen, für den Ausweis genügt ein völlig normales Bild. Wichtig wird der Ausweis (außer bei Grundschülern, die sehr stolz darauf sind) ab 16 Jahren, weil es damit bei manchen Veranstaltungen Ermäßigung gibt.

Schülerbogen

Die Schule führt für jeden Schüler einen Schülerbogen. Dieser wird bei einem Schulwechsel an die aufnehmende Schule weitergeleitet. Er muss mindestens 20 Jahre im Schularchiv aufbewahrt werden. Eltern haben das Recht, ihn einzusehen und sollten davon Gebrauch machen. Im Schülerbogen stehende Verweise und andere Ordnungsmaßnahmen werden nicht in den Schülerbogen eingetragen. Sie finden sich im Schülerakt und werden daher nicht von einer Schule an die andere weitergereicht.

Schüler-ID

Die Identifikationsnummer für Schüler ist ein sehnlicher Wunsch der Bildungsforscher bzw. der Verwaltung, die damit den Weg der Schüler durch das Bildungssystem verfolgen möchten. Datenschützer und auch die Eltern sehen die ID skeptisch, weil nicht garantiert ist, dass sie nicht auf den einzelnen Schüler zurückgeführt werden kann. Der Protest der Eltern- und Lehrerverbände konnte die Schüler-ID in Bayern bisher verhindern. Vielleicht wird sie durch das Bildungspanel überflüssig.

Schülersprecher

Drei von den Klassensprechern gewählte Vertreter der Schüler

Schülerunfallversicherung

Schüler, die auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg (auch auf dem Heimweg) einen Unfall haben, müssen das sofort im Sekretariat der Schule melden. Der Unfall muss dem Versicherungsträger auf einem Vordruck gemeldet werden, den die Schule hat. Mit welchem Fortbewegungsmittel die Schüler den Schulweg zurücklegen, spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle. Die Meldung als Schulunfall ist wichtig, weil bei Folgeschäden z.B. ein Rentenanspruch entstehen kann.

Schülerzeitung

Schülerzeitungen sind nun endlich auch in Bayern normale Presseerzeugnisse, sofern die Redaktion sich dafür entscheidet. Sie kann die Schülerzeitung aber auch weiter als Produkt der Schule veröffentlichen. Im ersten Fall unterliegt die Schülerzeitung dem allgemeinen Presserecht, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Im zweiten Fall entscheidet der Schulleiter, was in der Zeitung stehen darf, denn er ist dafür verantwortlich. Hat die Redaktion sich für die allgemeine Pressefreiheit entscheiden, muss sie dem Schulleiter die Schülerzeitung nur vorlegen, wenn sie sie auf dem Schulgelände verkaufen/verteilen will. Das kann er ablehnen, wenn der Inhalt seiner Ansicht nach unzulässig ist. Den Schülern bleibt unbenommen, die Zeitung außerhalb des Schulgeländes zu verteilen (und sich mit eventuellen Klagen allein herumzuärgern).

Schulentwicklung

ist ein Teil der Bildungsoffensive in Bayern. Die innere Schulentwicklung „hat das Ziel, die Unterrichtsqualität zu verbessern und die Schule als Ort des Lebens und Lernens attraktiver zu gestalten.“ Mehr dazu finden Sie auf der Website des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung unter www.schulentwicklung.bayern.de. Eltern, Lehrer und Schüler arbeiten an vielen Schulen an Projekten der inneren Schulentwicklung. (siehe auch Modus 21)

Schulfahrten

Ob Schullandheimaufenthalte und Skikurse stattfinden, entscheidet der Schulleiter, der Elternbeirat muss zustimmen. Das gilt auch für Studienfahrten und Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustauschs. Wandertage sind Teil des schulischen Pflichtprogramms, hier hat der Elternbeirat kein Mitspracherecht.

Schulfest

Schulfeste können zur schulischen Veranstaltung erklärt werden oder öffentlich sein. Bei einer schulischen Veranstaltung gilt die Gemeindeunfallversicherung, öffentliche Veranstaltungen erfordern eine eigene Versicherung, Auflagen zum Gesundheitsschutz und zum Urheberrecht (GEMA) müssen beachtet werden. Schulfeste als schulische Veranstaltung sind gewöhnlich Pflicht, d.h. Schüler und Lehrer müssen teilnehmen. Öffentliche Schulfeste bieten sich an, um den Kontakt zur Stadt oder Gemeinde zu verbessern - ein wichtiger Aspekt der Schulentwicklung.

Schulfinanzierungsgesetz

Im Schulfinanzierungsgesetz ist geregelt, welche Kosten, die mit der Schule zusammenhängen, der Freistaat trägt, welche die Kommunen und welche die Eltern. Sie finden es - wie alle schulrechtlichen Regelungen - auf der Website des Kultusministeriums www.km.bayern.de unter Schule > Recht > Gesetze.

Schulforum

Im Schulforum sitzen die drei Schülersprecher, der Schulleiter und zwei Lehrer, drei Elternvertreter und eine Vertreter des Sachaufwandsträgers. Hier können Schüler und Eltern wirklich mitbestimmen: über die Hausordnung, über Pausenregelung und Pausenverpflegung, darüber, wie in der Schule Veranstaltungen durchgeführt werden und vor allem über das Profil der Schule (s. Schulprofil). Kann sich das Schulforum über eine Streitfrage absolut nicht einigen, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Bei vielen Entscheidungen muss das Schulforum zumindest gehört werden. Bekommt es keine Gelegenheit, sich zu äußern, sind diese Entscheidungen hinfällig. Das Schulforum trifft sich zweimal in jedem Schuljahr.

Schulordnung

Neben der BaySchO, der Bayerischen Schulordnung, gibt es für jede Schulart eigene Schulordnungen: GrSO, MSO, GSO, RSO, VSO-F, WSO, FOBOSO. Sie können, wie auch das BayEUG und andere gesetzliche Grundlagen im Schulsekretariat und beim Elternbeirat eingesehen werden, im Internet auf der Website des Kultusministeriums unter www.stmuk.bayern.de/km/schule/recht/

Schulprofil

Jede Schule kann sich ein Schulprofil geben. Denkbar ist hier alles: die sportliche Schule, in der die Lehrer mit Kickboards oder Inlinern zu den Klassenzimmern rollen; die gesunde Schule, in der es nur Biokost gibt und alle den Tag mit Gymnastik auf dem Schulhof beginnen; die umweltfreundliche Schule, die Parkplätze nur noch für Fahrräder hat; die humane Schule, in der es verboten ist, Lehrer zu provozieren und Schüler zu ängstigen oder zu beschämen ... Grenzen setzt hier allenfalls die Schulaufsichtsbehörde, die das Schulprofil genehmigen muss.

Schulsanitätsdienst

Unterstützt von z. B. den Maltesern oder dem Roten Kreuz, organisiert die Schule die Erste Hilfe durch ausgebildete Schüler, meist als Arbeitsgruppe. www.malteser.de/junge-menschen-und-schule/schulsanitaetsdienst.html

Schulweg

Der Weg zur Schule soll mit Bewegung und sozialen Kontakten verbunden sein, daher verbieten sich zu lange Begleitung durch Eltern oder der Transport mit dem Auto. Öffentliche Verkehrsmittel, der Pedibus oder das Fahrrad sichern auch die Umweltverträglichkeit, eine Schulung der Kinder die Sicherheit. Vgl. Elterntaxi

SMV = Schülermitverantwortung

Gremium aus Schülersprechern und weiteren Schülern, welches Arbeitsgemeinschaften organisiert, Projekte durchführt, Feste plant usw.

Sonderpädagoge

Eine besonders ausgebildete Lehrkraft für den Unterricht an einer Förderschule oder Kinder mit besonderem Förderbedarf. Die Ausbildung erfolgt nach verschiedenen Förderschwerpunkten.

Spenden der Eltern an die Schule

Der Elternbeirat (aber auf keinen Fall die Schule!) darf die Eltern zu Spenden aufrufen. Viele Elternbeiräte sammeln zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag für einen der Elternverbände eine Spende ein, die Projekten oder einzelnen Schülern zugute kommt. Auch das Geld, welches der Elternbeirat beim Weihnachtsbasar oder beim Schulfest einnimmt, ist eine solche Spende. Solche Spenden sind steuerlich absetzbar. Das Geld gehört zwar dem Sachaufwandsträger, aber nur der Elternbeirat (nicht die Schulleitung) darf bestimmen, wofür es ausgegeben wird. Der Elternbeirat ist nur den Spendern Rechenschaft schuldig.

Sprechstunde

Eine Übersicht über die Sprechstunden der Lehrer erhalten die Eltern mit einem Rundschreiben zu Beginn des Schuljahres und finden sie bei den meisten Schulen auch im Internet. Wenn Eltern nicht zu den regulären Sprechstunden kommen können, muss der Lehrer ein anderes Angebot machen. Denkbar ist telefonische Beratung oder Beratung und Austausch per E-Mail, aber auch eine Sprechstunde am Abend. Es empfiehlt sich, dem Lehrer anzukündigen (am besten über Tochter bzw. Sohn), wenn man in die Sprechstunde kommen will. Auch telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung ist möglich. Am Morgen vor dem geplanten Besuch in der Schule im Sekretariat nachfragen, ob der betreffende Lehrer nicht womöglich krank geworden ist. Während der Sprechstundenzeiten sind Lehrer in der Schule normalerweise auch telefonisch zu erreichen, es sei denn, sie haben eine Vertretungsstunde zu halten. In diesem Fall ist es besser, persönlich vorzusprechen, vorausgesetzt, man ist mit einem kurzen Gespräch auf dem Flur vor dem Vertretungsklassenzimmer zufrieden. Sportlehrer sind während der Sprechstundenzeit manchmal in der Turnhalle.

Stegreifaufgaben (Ex)

Stegreifaufgaben sind mündliche bzw. „kleine“ Leistungsnachweise, sie werden nicht angekündigt. Die Aufgaben oder Fragen beziehen sich auf den Inhalt der vorhergegangenen ein oder zwei Unterrichtsstunden (je nach Schulart) einschließlich Grundkenntnissen. Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 20 Minuten betragen. Für die Korrekturzeit gilt dasselbe wie bei Schulaufgaben. Siehe auch Arbeiten

Strafen

Es gibt im bayerischen Schulrecht keine Strafen, sondern nur Ordnungsmaßnahmen, die erzieherisch wirken sollen. Das sind Verweise, Versetzung, vollständiger oder teilweiser Ausschluss vom Unterricht, Versetzung in eine andere Klasse, Androhung der Entlassung und Entlassung von der Schule, die letzten beiden nur eingeschränkt bei Schulpflichtigen in Pflichtschulen. Für „normal unbotmäßiges“ Verhalten stehen den Lehrern außer Verweisen kaum Mittel zur Verfügung. Strafarbeiten – zum Beispiel Texte abschreiben – sind nicht zulässig. Nur bei nicht hinreichender Beteiligung am Unterricht darf versäumter Unterrichtsstoff auf diese Weise oder durch Nacharbeit am Nachmittag nachgeholt werden. Allerdings kann ein Aufsatz, in dem das beanstandete Verhalten erörtert werden muss, Wunder wirken und bringt meist mehr als ein Verweis. Kollektivstrafen gegen ganze Klassen sind nicht zulässig.
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86

Streitschlichter

Schüler schlichten Streit zwischen Schülern. Ältere Schüler (manchmal schon ab der 4. Klasse) werden zu Streitschlichtern bzw. Mediatoren ausgebildet. Sie selbst profitieren von dieser Ausbildung erfahrungsgemäß am meisten.

Studienfahrten

Ob Studienfahrten oder andere Schulfahrten stattfinden, entscheidet der Schulleiter. Die Kosten müssen für alle Eltern zumutbar sein, daher muss der Elternbeirat zustimmen. Nimmt ein Schüler nicht teil, so hat er den Unterricht einer anderen Klasse zu besuchen.

Stundentafel

Das Kultusministerium legt für jede Schulart in der Stundentafel fest, wie viele Unterrichtsstunden in jedem Fach zu halten sind. Im Stundenplan bestimmt dann die Schule, wie sich diese Stunden verteilen. Die Stundentafeln der einzelnen Schularten sind Teil der Schulordnungen, siehe www.stmuk.bayern.de/km/schule/recht/ (sie stehen immer am Ende der jeweiligen Schulordnung)

Tutoren

Ältere Schüler, die den Neuen den Einstieg in die Schule erleichtern wollen durch Aktivitäten wie Spielnachmittage, Nikolausfeiern, Weihnachtsbasar usw. Sie sind auch Ansprechpartner bei Problemen.

Überspringen einer Jahrgangsstufe

Auf Antrag der Eltern kann die Lehrerkonferenz Schüler eine Jahrgangstufe überspringen lassen. Schlagen die Lehrer das Überspringen von sich aus vor, müssen die Eltern zustimmen.

Übertritt

Für die Realschule wird ein Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathe und HSU von 2,66, benötigt, für das Gymnasium 2,33. Die ersten Infoabende zum Übertritt gibt es in der 3. Klasse. Jeder Viertklässler erhält automatisch ein Übertrittszeugnis und eine Übertrittsempfehlung. Wer den nötigen Notendurchschnitt nicht erreicht hat, kann an der gewünschten Schule den Probeunterricht besuchen. Wird er nicht mit mindestens Note Drei in Mathe und Deutsch bestanden, können bei zweimal Note Vier die Eltern dennoch bestimmen, dass das Kind diese Schule besucht.
Der Übertritt nach der Grundschule ist mit der größte Stressfaktor in der Schullaufbahn, denn er betrifft fast alle Kinder und Eltern. (siehe auch Gelenkklasse).

Übertrittszeugnis

Das Übertrittszeugnis der Grundschule (oder einer weiterführenden Schule) gilt nur in dem Jahr, in dem es ausgestellt wurde. Wer für ein Jahr an die Hauptschule zurückgeht und dann wieder ins Gymnasium möchte, braucht ein neues Übertrittszeugnis. Für den Probeunterricht gilt dasselbe.

Unterrichtsausfall

Alle Schulen versuchen, Unterricht, der wegen Krankheit, Fortbildung oder Klassenfahrten der Lehrer ausfällt, durch Vertretungsstunden aufzufangen. Deshalb sind Lehrer manchmal nicht in ihren Sprechstunden, weil sie stattdessen in einer Klasse Vertretung haben. Das Kultusministerium lässt regelmäßig den Unterrichtsausfall erheben, kommt dabei aber stets auf niedrigere Zahlen als die mitzählenden Eltern. Das liegt daran, dass Stunden, in denen die Kinder wenigstens beaufsichtigt oder auf verschiedenen Klassen aufgeteilt werden, nicht als Unterrichtsausfall gerechnet werden. Siehe auch Vertretungsstunden und Mobile Reserve

Unterrichtsschluss

Der Unterrichtsschluss ist im Stundenplan festgelegt. Ist der Unterricht ausnahmsweise früher aus, muss die Schule die Kinder bis zum regulären Unterrichtsschluss betreuen, es sei denn, die Eltern haben schriftlich zugestimmt, dass das Kind nach Hause gehen darf. Die Grundschule ist als familienfreundliche Halbtagsschule konzipiert, d.h. die Eltern können sich darauf verlassen, dass ihr Kind jeden Tag bis mindestens 13 Uhr betreut wird, wenn sie das möchten, notfalls in einer anderen Klasse oder in der Mittagsbetreuung.

Unterrichtszeit

Der Schulleiter setzt die Unterrichtszeit im Benehmen mit dem Schulforum und dem Schulaufwandsträger fest. Unterricht ist in der Regel vormittags und sollte möglichst gleichmäßig auf die Wochentage verteilt werden. Das Schuljahr hat 75 (Werk-) Tage Ferien.

VERA = Vergleichsarbeiten

heißen die bundesweiten Tests in Deutsch und Mathe, die als VERA3 zunächst in den dritten Klassen der Grundschule, seit dem Schuljahr 2008/ 2009 als VERA8 auch in den 8. Klassen geschrieben werden. VERA3 ist die bundesweite Variante der früheren Orientierungsarbeiten, mit denen seit 2003 bayerische Grundschüler getestet wurden. Die Tests sind Pflicht und ersetzen an manchen Schularten die Jahrgangstufentests der 8. Klasse, an anderen werden sie zusätzlich geschrieben. Anders als die Jahrgangsstufentests werden sie nicht am Schuljahresanfang geschrieben und dürfen nicht benotet werden.

Verbindungslehrer

Verbindungslehrer an Gymnasien werden am Ende des Schuljahres von den Klassensprechern und ihren Stellvertretern fürs neue Schuljahr gewählt. Sie sind Vertrauenspersonen für die Schüler, werden in der Regel bei Problemen mit Schule, Unterricht, Noten von den Schülern angesprochen und vermitteln dann zwischen Lehrern und Schülern. Auch Eltern können die Vermittlerfunktion der Verbindungslehrer nutzen.

Versicherung

Schüler im Schulgelände und auf dem Schulweg und Elternbeiratsmitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit sind automatisch über die Gemeindeunfallversicherung (DGUV) gegen Unfälle versichert.
Mitglieder des Elternbeirats sind im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Aufgabe gem. § 839 BGB analog zu Beamten haftpflichtversichert. Für weitere (nur) offizielle Helfer bei einer schulischen Veranstaltung greift beitrags- und antragsfrei die Ehrenamtsversicherung. Sie beinhaltet Unfall- und Haftpflichtversicherung. Das Sozialministerium hat dafür eine Hotline.
www.stmas.bayern.de/ehrenamt/anerkennungskultur/versicherung.php
Gäste des Schulsommerfests sind grundsätzlich nicht versichert. Bei Unfällen muss jeder selbst bzw. seine Krankenversicherung für die Behandlungskosten aufkommen.

Vertretungsstunde

Fällt Unterricht aus, werden Lehrer als Vertretung eingesetzt. Im günstigsten Falle machen sie Ersatzunterricht oder interessante Projekte. Häufig können die Schüler während der Vertretungsstunden ihre Hausaufgaben erledigen.

Verweis

Einen schriftlichen Verweis erteilt der Lehrer, einen verschärften Verweis der Schulleiter.

Voll in Form

ist ein Ernährungs- und Bewegungsprogramm für alle bayerischen Grundschulen. Ärger gab es, weil manche Schulen das vorgeschriebene Bewegungsprogramm vor den Unterricht legen und die Schüler deshalb schon früher kommen müssen, als es der Stundenplan vorsieht. Ohne Absprache mit dem Elternbeirat sollte eine solche Änderung der Unterrichtszeit nicht stattfinden. Infos unter www.km.bayern.de/km/lehrerinfo/thema/2007/05769/index.asp

Vorrücken

Übergang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. Dafür gelten bestimmte Notengrenzen: Bei zweimal Note Fünf und einmal Note Sechs ist Vorrücken nicht möglich.

Wahlfächer

kann der Schüler freiwillig besuchen. Sie finden am Nachmittag statt. An den Grund- und Hauptschulen heißen sie auch Arbeitsgemeinschaften.

Wahlpflichtfächer

sind Fächer, bei denen man von zwei zur Auswahl stehenden eines nehmen muss.

Waldorfschule

Eine privater Schultyp, der nach den Grundsätzen der Anthroposophie arbeitet, unter Verzicht auf Durchfallen Noten in den unteren Klassen.

Wandertag

ist zweimal im Jahr. Das Ziel macht der Klassenleiter mit den Schülern aus. Die Schüler müssen teilnehmen (Ausnahme: Freizeitpark).

Walking Bus

siehe Pedibus

Wirtschaftsschule

Die Wirtschaftschule gehört organisatorisch zu den beruflichen Schulen. Es gibt zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschulen, seit 2019 auch fünfstufige. Ausführliche Infos im Internet unter www.wirtschaftsschule.de

WSO

Die WSO ist die Schulordnung der Wirtschaftsschule.

Zuschüsse

Eltern, die z. B. Arbeitlosengeld II oder Wohngeld erhalten, haben einen Anspruch auf Kostenübernahme der Schulfahrt (ohne Kostenobergrenze!) durch ihre Arge. Auch das Bildungs- und Teilhabepaket ist für Ausgaben da, die für die Schule nötig sind. Diese staatlichen Mittel sollten unbedingt vorrangig in Anspruch genommen werden. Wer hier nichts bekommt, kann Zuschüsse zu Klassenfahrten oder sonstigen Ausgaben, die für die Schule nötig sind, bei der Schule (Schulleitung, Klassenleiter) oder beim Elternbeirat beantragen. Auch Fördervereine geben Zuschüsse. Klassenleiter sollten die Eltern rechtzeitig auf diese Möglichkeit hinweisen.

Zeugnis

siehe Zwischenzeugnis, Übertrittszeugnis und Jahreszeugnis

Zwischenzeugnis

Unmittelbar im Anschluss an die Ausgabe des Zwischenzeugnisses kann ein Kind freiwillig in die nächsttiefere Klassenstufe zurücktreten und gilt dann nicht als Wiederholungsschüler. Auf die Höchstausbildungsdauer von elf Jahren wird das freiwillige Jahr aber angerechnet.